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Tipps zum sicheren Umgang mit begasten Containern

Begaste Container sollten nur dann geöffnet werden, wenn ihre Sicherheit überprüft wurde.
Foto: © pakorn - stock.adobe.com

Die EU-OSHA hat ihren Bericht über begaste Container vorgestellt und weist darin vor allem auf die Gesundheitsgefahren beim Öffnen hin. Einige Maßnahmen sollen den Umgang mit den Transportbehältern sicherer machen.

Zum Schutz vor Schädlingen und Schimmelpilzen werden einige Schiffscontainer vor dem Transportbeginn mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere ungebetene Gäste von einem Land ins andere verschleppt werden. Doch beim Umgang mit begasten Containern bestehen für die Hafenmitarbeiter Gesundheitsgefährdungen: Personen, die den so behandelten Container öffnen, können diese Chemikalien einatmen. Die in diesem Zusammenhang eingesetzten Stoffe haben toxische oder reizende Eigenschaften und können langfristig das Herz-Kreislaufsystem und das Zentralnervensystem schädigen. Dies ist bei entsprechenden verbliebenen hohen Konzentrationen in erster Linie ein Problem des Arbeitsschutzes. Und zwar dort, wo dort wo die Container geöffnet werden: in Seehäfen, auf Containerumschlagplätzen oder bei Zollinspektionen.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (EU-OSHA) hat einen Bericht rund um die »Gesundheitsgefahren und Präventionspraktiken im Umgang mit begasten Containern« veröffentlicht. Für diesen Bericht wurden die möglichen Sicherheits- und Gesundheitsrisiken unter die Lupe genommen, die besonders in Seehäfen auftreten. Das Ergebnis: Auch wenn der Umgang mit begasten Containern rechtlich geregelt ist, »werden bisher nur selten standardmäßig Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten durchgeführt.«

Um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten stärker zu schützen, sprechen die Autoren in dem Bericht Empfehlungen aus, die zur Risikominimierung beitragen können. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  1. Container sollten erst nach der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Öffnung freigegeben werden.
  2. Der Einsatz von Überwachungsgeräten zur Überprüfung der Gas-Konzentration im Container minimiert das Expositionsrisiko.
  3. Das Erarbeiten und Umsetzen von Standardverfahren für die Entgasung (Luftaustausch) und die Lüftung begaster Container senkt das Gesundheitsrisiko.

Diese und weitere Maßnahmen können laut EU-OSHA dazu führen, die Sicherheit und Gesundheit der betroffenen Beschäftigten maßgeblich zu schützen.

Quelle/Text: EU-OSHA, arbeitssicherheit.de

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