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Beschränkung für per- und poly­fluorierte Stoffe?

Per- und poly­fluorierte Stoffe (PFAS) haben wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften.
Foto: © covado - stock.adobe.com

Für per- und poly­fluorierte Stoffe (PFAS) ist ein Beschränkungsvorhaben angekündigt. Betroffene Industrieverbände und Unternehmen können per Fragebogen Angaben zur Verwendung dieser Stoffe machen. 
 
Bei PFAS handelt es sich um hergestellte chemische Stoffe, die nicht in der Natur vorkommen. Aus chemischer Sicht bestehen diese organischen Verbindungen aus Kohlenstoffketten verschiedener Längen, bei denen die Wasserstoffatome vollständig (perfluoriert) oder teilweise (polyfluoriert) durch Fluoratome ersetzt sind, heißt es auf den Seiten des Bundesumweltministeriums (BMU). Ihre Eigenschaften sind unter anderem wasser-, fett- und schmutzabweisend. Sie kommen in zahlreichen Verbraucherprodukten vor wie beispielsweise Kosmetika, Kochgeschirr, Textilien oder Papierbeschichtungen. Chemikalien der Stoffgruppe PFAS lassen sich nur schwer abbauen und verbleiben somit sehr lange in der Umwelt.

Bis zum 15. Juli 2022 soll bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein Beschränkungsvorschlag zu per- und polyfluorierten Stoffen eingereicht werden. Diese Absicht haben die nationalen Behörden der Länder Deutschland, Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark formal erklärt. Demnach soll es eine Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in allen Verwendungsbereichen geben. Für betroffene Interessenvertreter – also Industrieverbände und Unternehmen – steht bis zum 17. Oktober 2021 im Internetangebot der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) ein Fragebogen zur Verfügung. Dieser soll den Behörden einen Überblick über die verschiedenen Verwendungen von PFAS geben. Weiter dienen die Informationen daraus der Bewertung und Erstellung von Beschränkungen. Der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zufolge bittet die BfC alle Interessenvertreter, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und Hinweise zu notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen einzureichen.

Quelle/Text: BAuA, BMU / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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