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Brandschutzhelfer: Worauf es bei der Ausbildung ankommt

Brände stellen eine ernste Gefahr dar. Für den Ernstfall braucht es ausreichend Brandschutzhelfer im Betrieb – also Beschäftigte, die speziell ausgebildet sind.

Brandschutzhelfer wissen, wie im Falle eines Brandes vorzugehen ist, bis die Feuerwehr eintrifft. Dabei handelt es sich um Beschäftigte, die eine spezielle Ausbildung erhalten haben. Bei der Brandschutzhelfer-Ausbildung geht es vor allem um den sicheren Umgang und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Teilnehmende lernen ebenso, wie sich sicherstellen lässt, dass im Brandfall alle Personen das Gebäude selbstständig verlassen.

Inhalte der Brandschutzhelfer-Ausbildung

Teil der theoretischen Ausbildung sind unterschiedliche Inhalte, wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) berichtet. Unter anderem geht es um die Grundlagen des Brandschutzes. Dazu zählen beispielsweise Verbrennung und Löschvorgänge, Brandursachen und betriebsspezifische Brandgefahren sowie Zündquellen. Außerdem geht es um die betriebliche Brandschutzorganisation sowie um die Funktion, Wirkungsweise und Eignung von Feuerlöscheinrichtungen mit den verschiedenen Brandklassen (A, B, C, D, F). Bestandteil des theoretischen Wissens sind auch die Gefahren durch Brände einschließlich Rauch, Atemgifte und die besonderen Risiken bei Bränden elektrischer Anlagen oder Fettbränden. Teilnehmende lernen zudem über das Verhalten im Brandfall. Dazu gehört die Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen ohne Eigengefährdung, die Sicherstellung der selbstständigen Flucht der Beschäftigten sowie das Löschen von brennenden Personen.

Die theoretischen Inhalte werden in mindestens zwei Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten vermittelt. Das gilt bei einer normalen Brandgefährdung, wie es sie zum Beispiel im Verwaltungsbetrieb gibt. Je nach betriebsspezifischen Erfordernissen kann die Ausbildung mehr Unterrichtseinheiten umfassen. Außerdem braucht es praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen. Bei erhöhter Brandgefährdung wird in der Ausbildung auf betriebsspezifische Besonderheiten eingegangen – also beispielsweise das Löschen von Fettbränden oder das Verhalten im Brandfall bei Gasanlagen.

Bestellen und Anzahl von Brandschutzhelfern

Um Brandschutzhelfer auszuwählen und zu qualifizieren, dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich. Nach der theoretischen Unterweisung und den abschließenden praktischen Übungen hat er die ausgebildeten Beschäftigten schriftlich als Brandschutzhelfer zu bestellen und in die betrieblichen Gegebenheiten einzuführen. Sofern sich keine wesentliche betrieblichen Abweichungen ergeben – damit sind eine veränderte Brandgefährdung oder Neuerungen der Brandschutzordnung gemeint –, ist die Ausbildung im Abstand von drei bis fünf Jahren zu wiederholen. Demzufolge geht die Brandschutzhelfer-Ausbildung deutlich über die Inhalte der regelmäßigen Unterweisung aller Beschäftigten hinaus. 

Wie viele Brandschutzhelfer im Betrieb erforderlich sind, lässt sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten »Maßnahmen gegen Brände« (ASR A 2.2) nachlesen. Darin gibt es auch Informationen zu deren Ausbildung und den Aufgaben in den Betrieben. Die für jeden Betrieb individuelle Anzahl an Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Oftmals genügt ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten. Je nach Art der Brandgefährdung im Betrieb kann eine höhere Ausbildungsquote nötig sein. Zu berücksichtigen bei der richtigen Anzahl sind außerdem Schichtbetrieb und Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit.

Quelle/Text: BGN / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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