Name des Begriffes: Lastenhandhabung
Beschreibungen des Begriffes:

Lastenhandhabung

Die Skelett- und Muskelerkrankungen, allen voran Wirbelsäulenerkrankungen, gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen und sind häufig eine Folge von falscher manueller Handhabung von Lasten.
 

Unter Lastenhandhabung versteht man jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen oder Bewegen einer Last.

Nach § 2 Lastenhandhabungsverordnung hat der Arbeitgeber hat geeignete organisatorische Maßnahmen zu treffen oder geeignete Arbeitsmittel, insbesondere mechanische Ausrüstungen, einzusetzen, um manuelle Handhabungen von Lasten, die für die Beschäftigten eine Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule mit sich bringen, zu vermeiden. Können diese manuellen Handhabungen von Lasten nicht vermieden werden, hat der Arbeitgeber diese bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG die Arbeitsbedingungen besonders zu beurteilen. Auf Grund der Beurteilung hat der Arbeitgeber geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen zu treffen, damit eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten möglichst gering gehalten wird.

Bei der Übertragung von Aufgaben der manuellen Handhabung von Lasten, die für die Beschäftigten zu einer Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit führen, hat der Arbeitgeber gemäß § 3 Lastenhandhabungsverordnung die körperliche Eignung der Beschäftigten zur Ausführung der Aufgaben zu berücksichtigen. Im Übrigen muss der Arbeitgeber die körperliche Eignung der Beschäftigten im Rahmen der Unterweisung nach § 12 ArbSchG zu berücksichtigen. Hierbei hat er den Beschäftigten, soweit dies möglich ist, genaue Angaben zu machen über die sachgemäße manuelle Handhabung von Lasten und über die Gefahren, denen die Beschäftigten insbesondere bei unsachgemäßer Ausführung der Tätigkeit ausgesetzt sind.

Typ des Begriffes: definition
Zurück