Name des Begriffes: Unterweisung
Beschreibungen des Begriffes:

Unterweisung

Unterweisungen, die Arbeitnehmern Informationen über Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz vermitteln sollen, kommen große Bedeutung zu. Sie werden in vielen Rechtsvorschriften ausdrücklich gefordert - beispielsweise in § 12 Arbeitsschutzgesetz, aber auch in § 7 Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" GUV 0.1. Eine unterlassene Unterweisung ist zumindest als Pflichtversäumnis oder Pflichtverletzung zu werten.

Ziel einer Unterweisung soll es sein, Mitarbeiter auf einen Wissensstand zu bringen, der ihnen das Erkennen von Gesundheitsgefahren ermöglicht, sie zum sicheren Arbeiten befähigt und sie in die Lage versetzt, in einem Notfall richtig zu reagieren.

Folgende Punkte bilden zumeist die Hauptaspekte bei Unterweisungen:

  • Informationen über Gefährdungen des Arbeitsplatzes und des Arbeitsverfahrens, auch indem Unfall- und Störfallerfahrungen bekannt gemacht werden,
  • Unterrichtung von Mitarbeitern über mögliche Schutzmaßnahmen, z.B. in dem über sichere Arbeitsweisen gesprochen wird wie ordnungsgemäßer Einsatz von Werkzeug, richtiger Umgang mit Schutzvorrichtung und persönlicher Schutzausrüstung,
  • Erläuterung und Einübung von richtigem Verhalten, falsche Gewohnheiten sollen zukünftig vermeiden werden,
  • Vorgabe von Handlungsweisen bei Störungen und Unfällen,
  • Austausch von Erfahrungen Vorschlägen zur aktuellen Situationen.
Typ des Begriffes: definition
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