Der Begriff Betrieb im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes umfasst den Ort, an dem Tätigkeiten vorgenommen werden. Dies können umschlossene Räume, Fahrzeuge oder Arbeitsplätze im Freien sein. Arbeitsplätze im Freien sind z. B. Baustellen sowie Arbeitsplätze in der Forst- und Landwirtschaft.
Beachte, dass in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) derselbe Begriff gelegentlich verwendet wird, um den Betrieb eines Arbeitsmittels, also die Verwendung eines Arbeitsmittels zu beschreiben. Hiervon leitet sich auch die Kurzbezeichnung Betriebssicherheitsverordnung ab.
Stand: 10/2015