Name des Begriffes: BAuA - Ausschüsse
Beschreibungen des Begriffes:

BAuA - Ausschüsse

1. Allgemeines

Moderne Rechtsverordnungen im Arbeitsschutz beschreiben mehr oder weniger allgemeine Ziele und regeln nicht jedes Detail. Sie folgen damit dem europäischen Ansatz, der unternehmerischem Handeln einen gewissen Spielraum bei der Erfüllung der Anforderungen einräumt.

Bei dem vorgegebenen Abstraktionsgrad und der Bandbreite der Vorschriften müssen sie für die Anwendung in der Praxis untersetzt werden. Dies geschieht in erster Linie durch technische Regeln, die von pluralistisch besetzten Ausschüssen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erstellt werden. Die Ausschüsse und deren Geschäftsführung durch die BAuA sind in den jeweiligen Rechtsvorschriften verankert.

Die Konkretisierung durch in den Verordnungen verankerte technische Ausschüsse, die früher nur in einzelnen Verordnungen üblich war, wurde inzwischen auf die meisten Arbeitsschutzverordnungen ausgedehnt. Um die Zahl der Ausschüsse noch überschaubar zu halten und auch wegen der notwendigen Abstimmungen der Ausschüsse untereinander kann ein Ausschuss auch für mehrere Verordnungen zuständig sein (ABS, AfPS). Einzig das ArbSchG hat keinen konkretisierenden Ausschuss.

Im Einzelnen sind dies der

  • Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS, § 20 GefStoffV)
  • Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS, § 19 BioStoffV)
  • Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS, § 21 BetrSichV)
  • Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA, § 7 ArbStättV)
  • Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed, § 9 ArbMedV)
  • Ausschuss für Produktsicherheit (AfPS, § 33 ProdSG) .

Zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Ausschüsse sowie zu den aktuellen technischen Regeln und sonstigen Bekanntmachungen siehe www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfPS/Ueber-den-AfPS.html.

Beachte, dass der AfPS sich vorrangig um eine Hilfestellung beim Inverkehrbringen von Produkten bemüht, also im engeren Sinn kein Ausschuss zur Konkretisierung von Arbeitsschutzverordnungen ist. Daher erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit dem ABS, der vor allem den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln betreut.

Gelegentlich werden auch Ausschüsse wieder aufgelöst, so z.B der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB), der das RAB-Regelwerk erarbeitet hat. Diese Arbeitsergebnisse sind jedoch weiterhin auf der homepage der BAUA zu finden.

Stand: 10/2015

Typ des Begriffes: definition
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