Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen
bei Bauarbeiten
(DGUV Information 201-023)
Information
(bisher BGI 807)
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe: September 2018
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendung | 1 |
Zielgruppe | 1.1 |
Anwendungsbereich | 1.2 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Seitenschutz | 2.1 |
Seitenschutzsystem | 2.2 |
Pfosten | 2.3 |
Geländerholm | 2.4 |
Zwischenholm | 2.5 |
Zwischenseitenschutz | 2.6 |
Bordbrett | 2.7 |
Absturzkante | 2.8 |
Höhe des Seitenschutzsystems | 2.9 |
Gegengewicht | 2.10 |
Randsicherungen | 2.11 |
Randsicherungspfosten | 2.12 |
Fußpunkt des Randsicherungssystems | 2.13 |
Arbeitsfläche | 2.14 |
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsschutzorganisation | 3 |
Maßnahmen und Einrichtungen zur Montage von Seitenschutz, Seitenschutzsystemen und Randsicherungen | 3.1 |
Gefährdungsbeurteilung | 3.2 |
Leitung, Aufsicht, Unterweisung | 3.3 |
Mängelmeldung | 3.4 |
Bestehende Anlagen | 3.5 |
Aufbau- und Verwendungsanleitung | 3.6 |
Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen | 3.7 |
Pflichten des Erstellers | 3.8 |
Pflichten des Benutzers/der Benutzerin | 3.9 |
Allgemeine Anforderungen | 4 |
Bauarten und ihre Beschaffenheit | 4.1 |
Brauchbarkeit | 4.2 |
Güteanforderungen und Bauteile | 4.3 |
Seitenschutzsysteme Schutzklasse A | 4.4 |
Seitenschutzsysteme Schutzklasse B | 4.5 |
Seitenschutzsysteme Schutzklasse C (Dachschutzwände) | 4.6 |
Randsicherungen | 4.7 |
Anhang |
Vorbemerkung
Diese DGUV Information 201-023 aktualisiert und ergänzt die bisherige Information "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten". Die Inhalte der DGUV Information wurden entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.
Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (TRBS, RAB und ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie sollen Hilfestellungen bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.