Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
(DGUV Information 209-085)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: März 2017
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Zielstellung der Gefährdungsampel | 1 |
Begriffsbestimmung | 2 |
Anwendung | 3 |
Darstellung der Ergebnisse | 4 |
Dokumentation | 5 |
Risiko-Maßnahmen-Katalog "Aufzüge" | Anhang 1 |
Risiko-Maßnahmen-Katalog "Fahrtreppen/Fahrsteige" | Anhang 2 |
Vorschlag einer Kennzeichnung von Aufzugsanlagen | Anhang 3 |
Vorschlag einer Kennzeichnung von Fahrtreppen/Fahrsteigen | Anhang 4 |
Vorbemerkung
Diese DGUV Information gibt Unternehmerinnen und Unternehmern erläuternde Hinweise, die bei der Instandhaltung von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), der Regelungen der Unfallversicherungsträger und der einschlägigen Normen zu berücksichtigen sind.