Abschnitt 2 - 2 Begriffsbestimmung
Im Sinne dieser DGUV Information werden folgende Begriffe bestimmt:
Aufzugsanlagen sind Anlagen, die dem Gebäude fest zugeordnet sind, feste Haltestellen bedienen und Personen und/oder Güter transportieren.
Fahrtreppen und Fahrsteige sind kraftbetriebene Anlagen mit umlaufenden Stufenbändern oder stufenlosen Palettenbändern zur Beförderung von Personen zwischen zwei Verkehrsebenen, die auf gleicher oder auf unterschiedlicher Höhe liegen können.
Im nachfolgenden Text wird zur Vereinfachung für "Fahrtreppe und Fahrsteig" der Begriff "Fahrtreppe" verwendet oder es wird von "Anlagen" gesprochen.
Fachkundige Person für Arbeiten an Aufzügen und Fahrtreppen ist, wer
eine fachspezifische Ausbildung - vorzugsweise im Bereich der Mechatronik - und eine aufzugsspezifische/fahrtreppenspezifische Schulung erhalten hat
oder
über mehrjährige Erfahrung bei der Montage, Demontage oder in der Instandhaltung verfügt und in die Abläufe der jeweiligen Anlage unterwiesen wurde und mit den zu benutzenden Arbeitsmitteln vertraut ist.
Eine fachspezifische Ausbildung ist auch gegeben, wenn eine Ausbildung nach dem Berufsbild "Elektrotechnik" oder "Maschinenbau" vorliegt und eine Zusatzausbildung im jeweils anderen Fachgebiet erfolgt ist.
Gefährdung ist ein Zustand oder eine Situation, in der die Möglichkeit des Eintritts eines Gesundheitsschadens besteht. Eine Gefährdung entsteht z. B. durch ein räumliches und/oder zeitliches Zusammentreffen einer Gefahrenquelle mit einer Person, bei der daraufhin eine schädigende Einwirkung eintreten kann.
Gefährdungsampel ist ein Verfahren, das eine anlagenspezifische Gefährdungsbewertung mit Dokumentation und, falls erforderlich, Kennzeichnung der Anlage beinhaltet.
Risiko ist das Produkt von Schadensschwere und Eintrittswahrscheinlichkeit.
Risiko-Maßnahmen-Katalog ist eine systematische Auflistung anlagen- und umgebungsspezifischer Risiken einschließlich zugehöriger Beispielmaßnahmen.