Technische Regeln für Gefahrstoffe
Abgase von Dieselmotoren (TRGS 554)
Vom 22. Oktober 2008 (GMBl S. 1179, 2009 S. 604)
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom
Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)
aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Schutzmaßnahmen | 4 |
Verzeichnis betrieblicher Arbeitsbereiche mit Abgasen von Dieselmotoren | Anlage 1 |
Beispiel-Betriebsanweisung | Anlage 2 |
Wartungskonzept, Abgasmessung | Anlage 3 |
Spezielle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten | Anlage 4 |
DME-Konzentrationen - Messergebnisse für Arbeitsbereiche | Anlage 5 |