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Anlage 2 TRGS 554 - Beispiel-Betriebsanweisung

Anlage 2 zu TRGS 554

BetriebsanweisungNr.Betrieb:
gem. § 14 GefStoffV
Bereich/Tätigkeit: Kraftfahrzeug-Werkstatt/Prüfstellen
D i e s e l m o t o r - E m i s s i o n e n
Abgas von Dieselmotoren; enthält gasförmige und partikelförmige Bestandteile, insbesondere
Stickoxide, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid, Schwefeldioxid, Aldehyde, Ruß mit Anlagerungen.
Gefahren für Mensch und Umwelt
aab_0535_02
Kann Krebs erzeugen.
Charakteristischer stechender Geruch. Bei höheren Konzentrationen können Schleimhautreizungen und Kopfschmerzen auftreten. Kohlenmonoxid kann Schädigungen des ungeborenen Kindes hervorrufen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
-Raumlüftung einschalten.
-Unnötiges Laufenlassen der Motoren und starkes Beschleunigen vermeiden.
-Erst unmittelbar vor dem Losfahren den Motor anlassen.
-Wartezeiten mit laufendem Motor vor den sich öffnenden Hallentoren vermeiden.
-Beim Tanken Motor ausstellen.
-Bei Arbeiten mit laufendem Motor Abgasabsaugung benutzen.
-Einstellarbeiten an der Dieselkraftstoff-Einspritzanlage dürfen nur die besonders unterwiesenen Mitarbeiter der Motorenwerkstatt ausführen. Die Einspritzanlage ist danach wieder zu verplomben.
-Rangierfahrten zwischen einzelnen Arbeitsständen in der Werkstatt vermeiden.
-Druckluftbremsanlage mit Druckluft aus dem Druckluftnetz der Werkstatt befüllen, nicht mit dem Motor aufpumpen.
-Abgestellte Fahrzeuge möglichst an Druckluftversorgungseinrichtungen für die Bremsanlage anschließen.
-Bei Prüfungen auf dem Brems- oder Leistungsprüfstand Abgasabsaugung benutzen.
Verhalten im Gefahrfall
Fluchtweg:
Unfalltelefon:
Erste Hilfe
Nach Einatmen:
-Bei Vergiftungserscheinungen sofort an die frische Luft, ggf. Arzt aufsuchen!
Ersthelfer:
Sachgerechte Entsorgung
Ablagerungen in Abgasabsaugleitungen und an Wänden durch Absaugen mit bauartgeprüftem Staubsauger der Staubklasse H oder durch Nassreinigung entfernen (Keine Hochdruckreinigung!).