
Grundsätze für die Prüfung maschinentechnischer Einrichtungen in Bühnen und Studios (bisher: BGG/GUV-G 912)
Anhangteil
Anhang 1 – Ermittlung von Prüffristen
Maschinentechnische Einrichtungen unterliegen Schäden verursachenden Einflüssen (z. B. Verschleiß, Witterungseinflüsse). Damit Mängel rechtzeitig erkannt werden, sind regelmäßig wiederkehrende Prüfungen durchzuführen. Hierfür haben sich folgende Fristen bewährt:
Prüfung durch befähigte Personen aufgrund der Sachkunde (Sachkundige) alle 12 Monate,
Prüfung durch befähigte Personen aufgrund besonderer Sachkunde (Sachverständige) alle 48 Monate.
Bei der Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der erforderlichen Prüffristen wird die individuelle Betriebsweise berücksichtigt, die eine Verlängerung oder Verkürzung der oben genannten Werte der Prüfung durch befähigte Personen aufgrund besonderer Sachkunde (Sachverständige) ergeben (siehe Beispiele aus nachfolgender Tabelle). Die mit der Tabelle ermittelten Fristen sind Richtwerte. Sie müssen regelmäßig unter Berücksichtigung der tatsächlichen Betriebsverhältnisse überprüft werden.
Einflussgröße auf die Prüffrist der maschinentechnischen Einrichtung | Individuelle Betriebsweise | Verlängerung (+) oder Verkürzung (-) der Prüffrist um [Monate] | Bemerkung, typische Anwendung, Beispiele |
Art der Benutzung | Mobiler Einsatz, häufiger Transport, Auf- und Abbau mehr als 1-mal pro Monat. | -3 | Kamerakrane, Elektrokettenzüge, Stative, Flugwerke, Drehscheiben |
Stationärer Betrieb oder seltener mobiler Einsatz weniger als 1-mal pro Monat | 0 | Podien, Versenkeinrichtungen, Drehbühnen, Beleuchtungsbrücken, fest eingebaute Leuchtenhänger, Dekorationszüge, Hubarbeitsbühnen, | |
Häufigkeit der Benutzung | Häufige Benutzung (mehrmals pro Woche), hoher Verschleiß | -6 | Dekorationszüge, Punktzüge, Podien, Leuchtenhänger. |
Mittlere (normale) Benutzung (z.B. einmal pro Woche). | 0 | Beleuchtungsbrücken, Elektrokettenzüge, Leuchtenhänger | |
Seltene Benutzung, lange Stillstandszeiten. | +3 | Horizontanlagen, Versenkeinrichtungen, Flugwerke, Leuchtenhänger im Nachrichtenstudio | |
Vorbeugende Instandhaltung | Eine Instandhaltung abgestimmt auf die Häufigkeit der Benutzung, auf die mit der Einrichtung gewonnenen Erfahrungen und den Vorgaben des Herstellers wird durchgeführt. | +6 | Eine regelmäßige vorbeugende Instandhaltung wird durchgeführt. Beschädigte oder abgenutzte Teile werden, soweit erforderlich, unverzüglich ausgewechselt |
Es wird keine vorbeugende Instandhaltung durchgeführt | 0 | ||
Ständige fachliche Überwachung | Die Bedienung der maschinentechnischen Einrichtung wird von unterwiesenen Personen durchgeführt | 0 | |
Die Bedienung der maschinentechnischen Einrichtung wird von Sachkundigen durchgeführt. | +3 | Fachkräfte der Veranstaltungstechnik, Fachkräfte aus dem Bereich des Maschinenbaus (Gesellen, Meister, Techniker). | |
Umgebungsbedingungen | Die maschinentechnische Einrichtung ist der Witterung ausgesetzt | -6 | Es wird vorausgesetzt, dass die maschinentechnische Einrichtung für diese Einsatzbedingungen geeignet ist. |
Die maschinentechnische Einrichtung ist keiner Witterung ausgesetzt | +3 | ||
Alter der maschinentechnischen Einrichtung | Die maschinentechnische Einrichtung ist noch keine 10 Jahre alt. | 0 | Bei diesem Kriterium spielen im Wesentlichen die Materialermüdung, Korrosion, Verschleiß und Verschmutzung eine Rolle. |
Die maschinentechnische Einrichtung ist zwischen 10 und 20 Jahren alt. | -3 | ||
Die maschinentechnische Einrichtung ist mehr als 20 Jahre alt. | -6 | ||
Einsatzart | Die maschinentechnische Einrichtung wird zum Heben von Personen verwendet. | 0 | Flugwerke Kamerakrane, Dekorationszüge, Versenkeinrichtungen, Podien. |
Die maschinentechnische Einrichtung wird im szenischen Betrieb und im Einrichtbetrieb verwendet. | 0 | Hierzu gehören z.B. Elektrokettenzüge nach BGV/GUV-V C1, die zum Aufbau der Produktionsmittel, aber auch für szenische Effekte benutzt werden. | |
Die maschinentechnische Einrichtung wird nur für den Einrichtbetrieb verwendet. | +3 | Hierzu gehören Elektrokettenzüge mit der Spezifikation D8/D8+, die beispielsweise zum Aufbau einer mobilen Bühne verwendet werden. | |
Zu erwartendes Schadensausmaß beim Ausfall. | Schwerste Verletzung oder der Tod von Personen ist beim Ausfall der Einrichtung wahrscheinlich | 0 | z.B. Bruch eines Tragmittels der über Personen bewegten oder gehaltenen Last. |
Es besteht keine oder nur eine geringe Gefahr von Verletzung von Personen beim Ausfall der Einrichtung | +3 |
Zusätzlich sind bei der Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Prüffristen die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebenen Hinweise zu beachten.
Bei Schäden an einer maschinentechnischen Einrichtung, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben, werden die entsprechenden Bauteile an gleichartigen Einrichtungen sofort geprüft.