
Abschnitt 1 TRD 452 Anlage 2
Technische Regeln für Dampfkesseln Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlage Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb (TRD 452 Anlage 2)
Technische Regeln für Dampfkesseln Anlagen zur Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen in Druckbehältern für Dampfkesselanlage Aufstellung, Ausrüstung, Betrieb (TRD 452 Anlage 2)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRD 452 Anlage 2 – Geltungsbereich (1)
Diese TRD gilt für die Ausrüstung, Aufstellung und den Betrieb von Anlagen zur Lagerung in Druckbehältern sowie für die Handhabung und Verwendung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)