Technische Regeln für Gashochdruckleitungen
Isolierverbindungen (TRGL 134)
Ausgabe Januar 1978 (Arbsch. 6/1978 S. 250)
Letzte Änderung: BArbBl. 1/1987 S. 83
Geltungsbereich
Diese Technische Regel gilt für Isolierverbindungen als Bestandteile von Gashochdruckleitungen zur Unterbrechung der elektrischen Leitfähigkeit.
Isolierverbindungen sind einbaufertige Isolierstücke, die im Herstellerwerk gefertigt sind, und einbaufertige isolierende Flanschverbindungen, die auf der Baustelle zusammengebaut werden.