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DGUV Information 213-033 - Gefahrstoffe in Werkstätten
DGUV Information 213-033 - Gefahrstoffe in Werkstätten (DGUV Information 213-033)
Titel: Gefahrstoffe in Werkstätten (DGUV Information 213-033)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DGUV Information 213-033
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Satzung

Gefahrstoffe in Werkstätten
(DGUV Information 213-033)

Information

(bisher BGI/GUV-I 8625)

string DGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Ausgabe November 2022

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Änderungen zur letzten Ausgabe Februar 2012:

  • Vollständige Anpassung der Inhalte an GHS

  • Die Themen Mutterschutz und Jugendschutz werden ausführlicher behandelt

  • Neues Kapitel zum Thema 3D-Druck

  • Inhaltliche Anpassungen aufgrund der Änderungen in relevanten DGUV Regelwerkspublikationen

  • Neue Muster-Betriebsanweisungen

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Inhaltsverzeichnis Abschnitt
  
Vorbemerkung  
Allgemeiner Teil 1
Was sind Gefahrstoffe? 1.1
Verantwortung und Pflichten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 1.2
Allgemeine Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 1.3
Gefährdungsermittlung und Festlegung von Schutzmaßnahmen 1.4
Betriebsanweisung und Unterweisung 1.5
Betriebsanweisung 1.5.1
Unterweisung 1.5.2
Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 1.6
Ersatzstoffe und Ersatzverfahren (Substitution) 1.6.1
Technische Schutzmaßnahmen 1.6.2
Organisatorische Maßnahmen 1.6.3
Aufbewahrung und Lagerung 1.6.4
Persönliche Maßnahmen 1.6.5
Arbeitsmedizinische Vorsorge 1.7
Verbote und Beschäftigungsbeschränkungen 1.8
Jugendliche und Gefahrstoffe 1.8.1
Mutterschutz und Gefahrstoffe 1.8.2
Fachspezifischer Teil 2
Gefahrstoffe in der Holzbearbeitung 2.1
Gefahrstoffe bei schweißtechnischen Arbeiten 2.2
Gefahrstoffe bei der zerspanenden Metallbearbeitung 2.3
Gefahrstoffe bei der Oberflächenbehandlung 2.4
Gefahrstoffe bei der Oberflächenreinigung 2.5
Gefahrstoffe bei der Kunststoffbe- und -verarbeitung 2.6
Polyurethan-Kunststoffe 2.6.1
Epoxidharze 2.6.2
Polyesterharze 2.6.3
Quellschweißen (Kleben) von Kunststoffen 2.6.4
Thermische Zersetzungsprodukte von Kunststoffen 2.6.5
Gefahrstoffe bei Additiven Verfahren ("3-D-Druck") 2.7
Lithium-Ionen-Akkus 2.8
  
  Anhang
  
Literatur Anhang 1
Gegenüberstellung der neuen GHS-Piktogramme und der alten Gefahrstoffsymbole nach RL 67/548 EWG Anhang 2
Aufbau der H- und P-Sätze nach der CLP-Verordnung Anhang 3
Liste der Gefahrenhinweise (H-Sätze) und Sicherheitshinweise (P-Sätze) Anhang 4
Gefahrstoffmanagement - Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400 Anhang 5
Erfassungsbogen zur Gefahrstoff- und Gefährdungsermittlung Anhang 6
Muster-Betriebsanweisungen Anhang 7
Kennzeichnung von Chemikalienschutzhandschuhen Anhang 8

Vorbemerkung

In Werkstätten auf Bauhöfen, auf Baustellen, in Hochschulen und in vergleichbaren Werkstätten werden im Bedarfsfall Instandhaltungs- und Produktionsarbeiten verschiedener Gewerke durchgeführt, z. B. Metall-, Kunststoff- oder Holzbearbeitung.

In diesen Werkstätten werden zahlreiche Gefahrstoffe verwendet oder freigesetzt, von denen Gefahren für die Gesundheit der Beschäftigten sowie für die Umwelt ausgehen können. Das Wissen um die möglichen Gefahren ist die wichtigste Voraussetzung für das Ergreifen wirkungsvoller Schutzmaßnahmen. Diese DGUV Information will hierzu einen Beitrag leisten.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind in zahlreichen Vorschriften geregelt. Hierzu zählen europäische Verordnungen, wie die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung 1) bzw. die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung 2), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) sowie die einschlägigen DGUV Vorschriften, DGUV Regeln und DGUV Informationen. Mit dieser DGUV Information sollen für Werkstätten die Regelungen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zusammengefasst und verständlich dargestellt werden.

Diese DGUV Information richtet sich an

  • Führungskräfte, die für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in Werkstätten verantwortlich sind,

  • Sicherheitsbeauftragte, Personal- und Betriebsräte und Beschäftigte in Werkstätten, für die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zum Arbeitsalltag gehören,

und an

  • Arbeitsschutzexperten und -expertinnen, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Betriebsärztinnen sowie Aufsichtspersonen, die sich über die Vielzahl der Gefahrstoffe, die in Werkstätten Verwendung finden, informieren wollen.

Zielsetzung dieser DGUV Information ist,

  • über die Gefahrstoffe zu informieren, die bei typischen Werkstattarbeiten zum Einsatz kommen oder bei diesen Arbeiten entstehen und über die möglichen Gesundheitsgefahren, die von ihnen ausgehen,

  • auf die gesetzlichen Verpflichtungen hinzuweisen, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz ergeben,

  • durch die Darstellung geeigneter Schutzmaßnahmen, die sich in der Praxis bereits bewährt haben zu unterstützen.

Diese DGUV Information ist in einen allgemeinen Teil und einen fachspezifischen Teil gegliedert:

  • Die Regelungen, die im allgemeinen Teil dargestellt sind, sind in allen Arbeitsbereichen, in denen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen stattfinden, anzuwenden.

  • Die fachspezifischen Themenschwerpunkte beziehen sich auf die Bereiche der Holz-, Kunststoff- und Metallbearbeitung, wie Schreinerei, Lackiererei und Schlosserei. Auch neue Arbeitsverfahren, die in Werkstätten Einzug gehalten haben, wie z. B. additive Verfahren, werden dabei berücksichtigt.

Ein weiterer Bestandteil der DGUV Information ist die im Anhang 1 enthaltene umfangreiche Literaturliste mit weiterführenden Literaturquellen des staatlichen Gefahrstoffregelwerks sowie des Regelwerks und weiterer Publikationen der Unfallversicherungsträger. Die in Anhang 7 enthaltenen Beispiele von Betriebsanweisungsentwürfen, die größtenteils dem Gefahrstoff-Informationssystem WINGISonline der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft entnommen wurden, bilden eine weitere Hilfestellung.

Nicht in dieser Broschüre behandelt werden Gefahrstoffe in auf Gewerke spezialisierte Werkstätten, z. B. Schreinereien oder Kfz-Instandhaltungsbetriebe. Hierfür gelten spezifische Schriften, wie die DGUV Information 209-007 "Fahrzeuginstandhaltung" oder die DGUV Information 209-044 "Holzstaub".

Impressum

Herausgegeben von:Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
 Glinkastraße 40
 10117 Berlin
 Telefon: 030 13001-0 (Zentrale)
 E-Mail: info@dguv.de
 Internet: www.dguv.de
 Sachgebiet Gefahrstoffe des Fachbereichs Rohstoffe und chemische
Industrie der DGUV
Satz und Layout:Atelier Hauer + Dörfler, Berlin
Bildnachweis:Abb. 1, 42-44: © BG Bau; Grafiken in Tabelle 4, Abb. 5-9: © R. Woyzella BGHM; Abb. 2: © Kadmy/stock.adobe.com; Abb. 3: © Morath
GmbH; Abb. 4: © GESCHA Anlagentechnik GmbH; Abb. 10: © Denios
AG; Abb. 11, 13: © Andreas Poecking/photograph-erfurt.de; Abb. 14:
© Schuko GmbH; Abb. 15: © Mirka GmbH; Abb. 16-18: © DGUV-Test;
Abb. 19: © Nilfisk GmbH; Abb. 20, 30: © DGUV; Abb. 21: © Surasak/stock.adobe.com; Abb. 22: © zilber42/stock.adobe.com; Abb. 23:
© Werner/stock.adobe.com; Abb. 24-25: © IFA; Abb. 26: © J.Wagner
GmbH; Abb. 27: © Denios AG; Abb. 28-29, 31: © IBS Scherer GmbH;
Abb. 32: © BG Bau/Kersting; Abb. 33: © Dr. Nicolai (BFGB); Abb. 34:
© vldkont/Shutterstock; Abb. 35-38, 40: © Institut für Arbeitsschutz
der DGUV (IFA)/Renate Beiser; Abb. 39, 41: © Moreno Soppelsa/stock.adobe.com
Copyright:Diese Publikation ist urheberrechtlich geschützt.
 Die Vervielfältigung, auch auszugsweise, ist nur mit
ausdrücklicher Genehmigung gestattet.
Bezug:Bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter
www.dguv.de/publikationen » Webcode: p213033
1

REACH = Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien)

2

CLP = Classification, Labelling, Packaging of Chemicals