DGUV Regel 113-020 - Hydraulik-Schlauchleitungen und Hydraulik-Flüssigkeiten - Regeln für den sicheren Einsatz

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Abschnitt 3.7 - 3.7 Brandgefahren beim Austritt von Hydraulik-Flüssigkeiten

  • Entzündung von versprühten oder ausgelaufenen Hydraulik-Flüssigkeiten

    • Beseitigung von Ölverschmutzungen vor Instandhaltungsarbeiten

    • Vermeiden von Zündquellen (insbesondere Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten) in der Nähe undichter Hydraulikanlagen bzw. verölter Bereiche

    • Bereithalten von geeigneten Feuerlöscheinrichtungen

    • Verwendung von schwer entflammbaren Hydraulik-Flüssigkeiten, z. B. im Bergbau, in der Stahlindustrie oder in Metall-Druckgießanlagen

      Siehe Abschnitt 5.2.