Umgang mit Holzmasten
(DGUV Information 203-046)
Information
(bisher BGI/GUV-I 5136)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2020
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Kennzeichnung von Holzmasten | 2 |
Herstellerseitige Kennzeichnung des Mastschaftes | 2.1 |
Ergänzende Kennzeichnungen | 2.2 |
Kennzeichnungen zur Einbautiefe | 2.2.1 |
Kennzeichnung am Mastfuß | 2.2.2 |
Kennzeichnung älterer Holzmaste | 2.3 |
Lagern und Bereitstellen | 3 |
Transport | 4 |
Be- und Entladearbeiten mit Lkw-Ladekranen | 4.1 |
Sicherung der Ladung | 4.2 |
Transport am Einsatzort | 4.3 |
Transport mit technischem Gerät | 4.3.1 |
Manueller Transport | 4.3.2 |
Errichten von Holzmasten | 5 |
Erstellen von Mastlöchern und -gruben | 5.1 |
Stellen von Holzmasten | 5.2 |
Stellen von Holzmasten mit technischen Geräten | 5.2.1 |
Manuelles Stellen von Holzmasten | 5.2.2 |
Verfüllen und Verdichten von Mastgruben und -löchern | 5.3 |
Elektrische Gefährdungen beim Umgang mit Holzmasten | 6 |
Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten | 7 |
Einsatz von Hubarbeitsbühnen | 7.1 |
Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Hilfsmitteln | 7.2 |
Körperliche und fachliche Eignung von Personen | 7.3 |
Voraussetzungen zum Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten | 7.4 |
Fachgerechter Einbau | 7.4.1 |
Ausreichender Materialzustand | 7.4.2 |
Auf den Mast einwirkende Kräfte | 7.4.3 |
Äußerlich erkennbare Schäden | 7.4.4 |
Beispiele für Mess-/Prüfverfahren zur Bestimmung der Standsicherheit/Materialbeschaffenheit von Holzmasten | 7.4.5 |
Beispiel für ein Prüfverfahren durch Klangprobe | 7.4.5.1 |
Beispiel für ein Bohrwiderstands-Messverfahren | 7.4.5.2 |
Beispiel für Standsicherheitsbewertungen durch Frequenzmessungen | 7.4.5.3 |
Beispiel für ein belastungsbasiertes Messverfahren | 7.4.5.4 |
Kennzeichnung von Holzmasten mit unzureichender Standsicherheit | 7.5 |
Sicherungsmaßnahmen gegen Umstürzen von Holzmasten | 7.6 |
Hilfsmittel zum Besteigen von und Arbeiten auf Holzmasten | 7.7 |
Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstungen gegen Absturz | 7.8 |
Allgemeines | 7.8.1 |
Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen beim Besteigen von Holzmasten besonderer Bauform | 7.8.2 |
Einsatz von Leitern | 7.9 |
Zusätzliche Maßnahmen bei Demontagearbeiten | 8 |
Umgang mit und Wiederverwendung von demontierten Holzmasten | 9 |
Rettung | 10 |
Beschäftigungsbeschränkungen | 11 |
Anhang |
Vorbemerkung
Diese DGUV Information zeigt Maßnahmen zum Schutz der Versicherten auf, insbesondere
beim Transport
dem Errichten und der Demontage
dem Besteigen von und
dem Arbeiten auf Holzmasten
und soll die Unternehmerin oder den Unternehmer bei ihrer bzw. seiner Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Holzmasten im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung unterstützen. Sie zeigt beispielhafte Lösungen für einen sicheren Umgang mit Holzmasten auf.
Diese DGUV Information wurde im Sachgebiet "Energie und Wasser" des Fachbereichs "Energie Textil Elektrotechnik Medienerzeugnisse" (FB ETEM) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) erarbeitet.