DGUV Information 201-023 - Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten
(DGUV Information 201-023)

Information

(bisher BGI 807)

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband
ccc_1754_180901_title.jpg

Stand der Vorschrift: Ausgabe: September 2018

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendung1
Zielgruppe1.1
Anwendungsbereich1.2
Begriffsbestimmungen2
Seitenschutz2.1
Seitenschutzsystem2.2
Pfosten2.3
Geländerholm2.4
Zwischenholm2.5
Zwischenseitenschutz2.6
Bordbrett2.7
Absturzkante2.8
Höhe des Seitenschutzsystems2.9
Gegengewicht2.10
Randsicherungen2.11
Randsicherungspfosten2.12
Fußpunkt des Randsicherungssystems2.13
Arbeitsfläche2.14
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsschutzorganisation3
Maßnahmen und Einrichtungen zur Montage von Seitenschutz, Seitenschutzsystemen und Randsicherungen3.1
Gefährdungsbeurteilung3.2
Leitung, Aufsicht, Unterweisung3.3
Mängelmeldung3.4
Bestehende Anlagen3.5
Aufbau- und Verwendungsanleitung3.6
Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen3.7
Pflichten des Erstellers3.8
Pflichten des Benutzers/der Benutzerin3.9
Allgemeine Anforderungen4
Bauarten und ihre Beschaffenheit4.1
Brauchbarkeit4.2
Güteanforderungen und Bauteile4.3
Seitenschutzsysteme Schutzklasse A4.4
Seitenschutzsysteme Schutzklasse B4.5
Seitenschutzsysteme Schutzklasse C (Dachschutzwände)4.6
Randsicherungen4.7
Anhang

Vorbemerkung

Diese DGUV Information 201-023 aktualisiert und ergänzt die bisherige Information "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherungen bei Bauarbeiten". Die Inhalte der DGUV Information wurden entsprechend den Neuerungen im staatlichen Regelwerk und im Regelwerk der Unfallversicherungsträger aktualisiert.

Diese DGUV Information gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und deren technischen Regeln (TRBS, RAB und ASR), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Sie sollen Hilfestellungen bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.