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Abschnitt 1. - Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln

Bezugsquelle: Buchhandel oder Internet http://www.gesetze-im-internet.de und http://www.baua.de

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) einschließlich der zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Bekanntmachungen, insbesondere

TRGS 001Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung - Allgemeines-Aufbau, Übersicht - Beachtung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
TRGS 200Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
TRGS 201Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen zur Beseitigung beim Umgang
Bekanntmachung 220Sicherheitsdatenblatt
TRGS 400Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
TRGS 401Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen
TRGS 402Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
TRGS 420Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) für die Gefährdungsbeurteilung
TRGS 500Schutzmaßnahmen
TRGS 513Begasungen mit Ethylenoxid und Formaldehyd in Sterilisations- und Desinfektionsanlagen
TRGS 521Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle
TRGS 522Raumdesinfektion mit Formaldehyd
TRGS 523Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen und Zubereitungen
TRGS 525Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung
TRGS 526Laboratorien
TRGS 553Holzstaub
TRGS 554Abgase von Dieselmotoren
TRGS 555Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten
TRGS 900Arbeitsplatzgrenzwerte
TRGS 903Biologische Grenzwerte
TRGS 905Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
TRGS 906Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
TRGS 907Verzeichnis sensibilisierender Stoffe