TRD 301 - TR Dampfkessel 301

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Abschnitt 9 TRD 301 - Zulässige Spannung (1)

Siehe TRD 300 Abschnitt 9.

Darüber hinaus ist zu beachten, daß bei ausgehalsten Abzweigen, die mit Zeitstandfestigkeitswerten berechnet werden, in Gl. (1) der TRD 300 der K-Wert mit 0,9 zu multiplizieren ist.

Bei der Berechnung auf Wechselbeanspruchung gelten bezüglich der zulässigen Spannungen die Ausführungen nach Anlage 1 zu dieser TRD.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)