TRD 303 - TR Dampfkessel 303

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Abschnitt 9 TRD 303 - Zuschläge zur Wanddicke (1)

Siehe TRD 300 Abschnitt 10.

9.1. Über die Nummer 10.1 der TRD 300 hinaus sind bei der Festlegung des Zuschlages c1 herstellungsbedingte Wanddickenminderungen (z.B. bei gegossenen oder tiefgezogenen Böden) zu berücksichtigen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)