DGUV Information 213-729 - Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung - Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern

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Abschnitt 5.2 - 5.2 Bewertung der Gefahrstoffexposition

Grundlage der statistischen Auswertungen sind Messwerte von möglichen flüchtigen Zersetzungsprodukten der mit Lasern beschrifteten Kunststoffe (berücksichtigte Kunststoffe siehe Tabelle 2). Die untersuchten Anlagen wurden überwiegend mit Absaugung betrieben. Die Arbeitsräume waren in der Regel mit einer raumlufttechnischen Anlage (RLT-Anlage) ausgestattet. Einbezogen wurden Messdaten aus dem Zeitraum von 2001 bis 2021. Die Messungen erfolgten in Anlehnung an die TRGS 402 nach den in der IFA-Arbeitsmappe [6, 15] aufgeführten Methoden. In Tabelle 4 sind für die berücksichtigten Gefahrstoffe, die Anzahl der Messwerte und der Betriebe, die Anzahl der Messwerte kleiner der Bestimmungsgrenze (BG), die höchste Bestimmungsgrenze, der Wert des Beurteilungsmaßstabes und der Maximalwert ausgewiesen. Die Messwerte sind repräsentativ für eine Arbeitsschicht von 8 Stunden.

Die Beschäftigten halten sich unterschiedlich lange an den Anlagen auf, in vollautomatischen Produktionsprozessen nur kurzzeitig, z. B. zur Sichtkontrolle, zum Materialwechsel oder bei Reinigungsarbeiten. In halbautomatischen Produktionsprozessen werden die Bauteile oft von Beschäftigten manuell eingelegt. Die Messungen erfolgten stationär über eine Dauer von mindestens zwei Stunden unmittelbar an der jeweiligen Anlage zur Beschriftung von Kunststoffen mit einem Laser.

Bei der Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern lagen die Gefahrstoffkonzentrationen in der Luft am Arbeitsplatz überwiegend unterhalb der Bestimmungsgrenze der angewandten Probenahme- und Analyseverfahren. Die Messwerte zeigen, dass die verbindlichen Beurteilungsmaßstäbe nach TRGS 900 und TRGS 910 für die berücksichtigten Gefahrstoffe eingehalten werden (siehe Tabelle 4).

Tabelle 4
Messergebnisse für die Zersetzungsprodukte bei der Beschriftung von Kunststoffen mit Laser aus dem Zeitraum 2001 - 2021

GefahrstoffAnzahl MesswerteAnzahl BetriebeAnzahl Messwerte
< BG
Höchste BG/NWG
(mg/m3)
Beurteilungsmaßstab
(mg/m3)
Maximaler Messwert
(mg/m3)
Acetaldehyd2718240,04910,07
Acrylaldehyd2718270,020,2< 0,02
Acrylnitril9890,10,26< 0,10
Aliphatische Kohlenwasserstoffe C9-142316222030011,0
Benzol4716380,20,20,005
1,3-Butadien18141810,5< 1,00
Butyraldehyd2718270,0464< 0,04
Chlorwasserstoff5450,093< 0,09
Cyanwasserstoff4340,11< 0,10
Cyclopentanon2311232,990< 2,9
Ethylbenzol323188< 1,00
Fluorwasserstoff4340,170,83< 0,17
Formaldehyd3120200,020,370,081
Glutaral2718270,040,2< 0,04
Phenol1714170,58< 0,50
Propionaldehyd2718270,0448< 0,04
A-Staub5834560,51,250,14
E-Staub5834581,4310< 1,43
Styrol211321386< 3,00
Toluol107921901,80

BG: Bestimmungsgrenze; NWG: Nachweisgrenze

Die Bestimmungsgrenze für das krebserzeugende 1,3-Butadien liegt mit 1 mg/m3 über der Akzeptanzkonzentration von 0,5 mg/m3. Aus diesem Grund kann eine Einhaltung der Akzeptanzkonzentration bei der Verarbeitung von Polybutylenterephthalat (PBT) und von ABS-Kunststoffen mit den Untersuchungsergebnissen nicht sichergestellt werden. Alle ermittelten Messwerte lagen jedoch unterhalb der Bestimmungsgrenze und damit unterhalb der für 1,3-Butadien festgelegten Toleranzkonzentration von 5 mg/m3 (siehe Tabelle 4).

Werden die im Abschnitt 6 aufgeführten Schutzmaßnahmen umgesetzt, so sind aufgrund der dargestellten Ergebnisse keine weiteren Expositionsmessungen bei der Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern notwendig.