Abschnitt 6 - 6 Schutzmaßnahmen
Aufgrund der dargestellten Ergebnisse müssen keine weiteren Expositionsmessungen bei der Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass folgende Maßnahmen eingehalten werden.
Aufgrund der dargestellten Ergebnisse müssen keine weiteren Expositionsmessungen bei der Beschriftung von Kunststoffen mit Lasern erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass folgende Maßnahmen eingehalten werden.