TRGL 141 - TR Gashochdruckleitungen 141

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Abschnitt 2 TRGL 141 - Schutz von Gashochdruckleitungen aus austenitischen Stählen und sonstigen Werkstoffen (1)

Bei Gashochdruckleitungen aus austenitischen Stählen und sonstigen Werkstoffen ist die Notwendigkeit eines Korrosionsschutzes zu prüfen. Falls ein Korrosionsschutz erforderlich ist, kommen auch andere Maßnahmen als nach Nummer 1.l.1 in Betracht.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)