TRGL 141 - TR Gashochdruckleitungen 141

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Abschnitt 1 TRGL 141 - Schutz von Gashochdruckleitungen aus ferritischen Stählen (1)

1.1 Schutz gegen Außenkorrosion

1.1.1 Allgemeines

Die Außenwandung der Gashochdruckleitung muß gegen Korrosion geschützt werden

  • bei unterirdischer Verlegung passiv durch Umhüllung und aktiv durch kathodischen Korrosionsschutz,

  • bei oberirdischer Verlegung passiv durch Anstrich oder geeignete Umhüllung (z.B. aus Kunststoff).

1.1.2 Umhüllungen

(1) Für bituminöse Umhüllungen gilt DIN 30673.

(2) Für Polyäthylen-Umhüllungen gilt DIN 30670.

(3) Für Umhüllungen aus duromeren Kunststoffen gilt DIN 30671 (Vornorm).

1.1.3 Kathodischer Schutz

(1) Für die Planung und Errichtung der katholischen Schutzanlagen ist das DVGW-Arbeitsblatt GW 12 anzuwenden.

(2) Ist ein kathodischer Korrosionsschutz nicht zweckmäßig, z.B. bei. kurzen, durch Isolierstellen elektrisch abgetrennten Leitungsteilen oder bei Leitungsabschnitten im

Werkgelände, ist eine andere gleichwertige Schutzmaßnahme zu treffen, z.B. PE-Umhüllung, die in zeitlichen Abständen elektrisch geprüft wird.

1.2 Maßnahmen gegen Innenkorrosion

Ist aufgrund der Beschaffenheit des Fördermediums Innenkorrosion zu befürchten, so sind geeignete Maßnahmen zu treffen. z.B.

  • Die korrosionsfördernden Bestandteile des Fördermediums werden durch mechanische, thermische oder chemische Verfahren entfernt bzw. unschädlich gemacht, z.B. durch Trocknung, durch Zusatz von Inhibitoren.

  • Die Gashochdruckleitung wird durch Innenanstrich oder -beschichtung gegen Korrosion geschützt. Hinsichtlich der Beschaffenheit, der Aufbringung und der Prüfungen gilt Nummer 1.1.2 sinngemäß.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)