Anhang 1 - Atemschutzgeräte
Nachfolgend werden Atemschutzgeräte beschrieben, die aus einem Atemanschluss und den jeweils zugeordneten Funktionsteilen bestehen.
A 1.1
Atemanschlüsse
Der Atemanschluss ist der Teil des Atemschutzgerätes, der die Verbindung zum Benutzer eines Atemschutzgerätes herstellt. Diese Verbindung ist naturgemäß mit einer Leckage verbunden, deren Ausmaß von der Art des Atemanschlusses und der Gesichtsform/-beschaffenheit des Gerätträgers bestimmt wird.
Atemanschlüsse werden eingeteilt in Mundstückgarnituren, Halb- und Viertelmasken, Vollmasken, Atemschutzhauben, -helme und -anzüge.
Atemanschlüsse mit Dichtlinien (Masken) müssen am Gesicht dicht sitzen. Um das zu erreichen, kann es notwendig sein, unterschiedliche Größen bzw. Fabrikate auszuwählen. Werden dadurch keine befriedigenden Ergebnisse erzielt, muss eine andere Art von Atemanschluss gewählt werden, sofern sie für den Anwendungsfall geeignet ist.
A 1.1.1
Mundstückgarnituren
Mundstückgarnituren sind bei vorschriftsmäßiger Anwendung gut abdichtende Atemanschlüsse. Wegen ihrer Besonderheiten erfordern sie jedoch geübte Träger bei Arbeits- und Rettungseinsätzen.
Das Mundstück wird mit den Lippen und die Nase mit einer Nasenklemme abgedichtet. Dies schließt jedoch aus, dass ein Durchbruch des Schadstoffes durch ein Filter mit dem Geruchssinn wahrgenommen werden kann. Gerätträger, die eine Mundstückgarnitur verwenden, dürfen dabei nicht sprechen. Mundstückgarnituren können für Personen mit Zahnvollprothesen ungeeignet sein.
Bestimmte Nasenformen können das Tragen einer Nasenklemme so beeinträchtigen, dass ein ausreichender Dichtsitz nicht erreicht wird.
A 1.1.2
Halb- und Viertelmasken
Halbmasken umschließen Mund, Nase und Kinn, Viertelmasken nur Mund und Nase. Die Dichtlinie verläuft über den knöchernen Nasenrücken, die Wangen und bei Halbmasken unterhalb bzw. bei Viertelmasken oberhalb des Kinns. Halb- und Viertelmasken können Ein- und Ausatemventile besitzen.
A 1.1.3
Vollmasken
Vollmasken umschließen das ganze Gesicht und schützen damit gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns. Vollmasken sind meistens mit Innenmasken ausgestattet, die einerseits den Masken-Totraum (Verringerung der Ansammlung verbrauchter Atemluft) gering halten, andererseits durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheiben verhindern.
Vollmasken werden nach DIN EN 136 in 3 Klassen eingeteilt, die die gleiche Atemschutzfunktion, z.B. zulässige Gesamtleckage erfüllen, jedoch hinsichtlich mechanischer Festigkeit, Beständigkeit gegen Einwirkung von Flammen und Wärmestrahlung deutliche Unterschiede aufweisen.
Klasseneinteilung:
Klasse 1: Vollmasken für Anwendungsbereiche mit geringer Beanspruchung,
Klasse 2: Vollmasken für normale Anwendungsbereiche,
Klasse 3: Vollmasken für spezielle Anwendungsbereiche mit höchster Beanspruchung.
Die geringsten Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 1 gestellt. Hier sind die Anforderungen bezüglich Zugfestigkeit des Geräteanschlussstückes, der Bänderung und des Ausatemventiles sowie der Flammenbeständigkeit deutlich reduziert. Ferner werden keine Anforderungen an die Beständigkeit gegen Wärmestrahlung gestellt.
Um in der betrieblichen Praxis gefährliche Kombinationen auszuschließen, dürfen Vollmasken der Klasse 1 nicht mit genormten Anschlussgewinden nach DIN EN 148 Teile 1, 2 und 3 ausgestattet sein.
Vollmasken der Klasse 2 unterscheiden sich von denen der Klasse 3 lediglich durch eine geringere Widerstandsfähigkeit (insbesondere der Sichtscheibe) gegen Wärmestrahlung.
Die höchsten Anforderungen werden an Vollmasken der Klasse 3 gestellt, die z.B. bei Feuerwehren sowie den Gruben- und Gasschutzwehren Verwendung finden. Vollmasken der Klasse 3 können mit einem Adapter ausgestattet sein, der eine Verbindung zu einem Feuerwehrhelm nach DIN EN 443 herstellt. Bei diesen Masken entfällt die Kopfbänderung. Diese Verbindung wird auch Masken-Helm-Kombination (MHK) genannt und muss der DIN 58 610 entsprechen.
Masken aller 3 Klassen können für Brillenträger mit optischen Sehhilfen, z.B. Maskenbrille, versehen werden. Brillen mit Bügeln sind für die Benutzung unter einer Vollmaske ungeeignet.
Einen Überblick über die Zuordnung der 3 Klassen von Vollmasken zu den verschiedenen Atemschutzgeräten bzw. deren Funktionsteilen gibt Tabelle 12.
DIN EN | Atemschutzgeräte/Funktionsteil | DIN EN 136 Vollmasken | ||
---|---|---|---|---|
Klasse 1 | Klasse 2 | Klasse 3 | ||
137 | Behältergeräte mit Druckluft | x | x | |
138 | Frischluft-Schlauchgeräte | x | x | |
14 594 | Druckluft-Schlauchgeräte Klasse B | x | x | |
14 387 | Gas- und Kombinationsfilter | x | x | x |
143 | Partikelfilter | x | x | x |
DIN 58 621 | Reaktorfilter | x | x | x |
DIN 58 620 | CO-Filter | x | x | x |
145 | Regenerationsgeräte mit Druck-Sauerstoff | x | ||
14 387 | AX-Gas- und Kombinationsfilter | x | x | x |
14 387 | SX-Gas- und Kombinationsfilter | x | x | x |
13 794 | Drucksauerstoff-Selbstretter | x | x | |
13 794 | Chemikalsauerstoff-Selbstretter | x | x | |
13 794 | Druckluft-Selbstretter | x | x | |
12 083 | Filter mit Atemschlauch | x | x | x |
14 594 | Druckluft-Schlauchgeräte Klasse A | x | x | x |
12 942 | Filtergeräte mit Gebläse | x | x | x |
DIN 58 610 | Masken-Helm-Kombination | x |
Bei Vollmasken kann die Sprachverständlichkeit durch eine Sprechmembran verbessert werden. Sie muss sorgfältig gegen Beschädigung geschützt sein. Eine etwa vorhandene Abdeckung darf nicht entfernt werden.
Die Sprachübertragung aus der Vollmaske kann auch elektroakustisch oder funktechnisch erfolgen. Dafür ist gewöhnlich ein Mikrofon im Maskeninnern angebracht, während der Verstärker, die Batterien und der Lautsprecher oder Sender außen an der Maske angebracht sind, am Körper getragen werden oder sich weiter entfernt befinden. Der Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre kann dadurch eingeschränkt sein.
A 1.1.4
Atemschutzhauben und -helme
Atemschutzhauben und -helme umhüllen mindestens das Gesicht (Augen, Nase, Mund und Kinn), häufig aber den gesamten Kopf und Hals. Sie benötigen zur sicheren Funktionsweise die Zufuhr eines Mindestvolumenstroms von Atemluft (gilt nicht für Filterfluchthauben). Die Ausatemluft strömt zusammen mit dem Luftüberschuss aus dem Atemanschluss an dafür vorgesehenen offenen Stellen ab, z.B. an der Halskrause. Bei Hauben mit integrierter Halbmaske oder Mundstückgarnitur bilden letztere den Atemanschluss.
Atemschutzhelme müssen zusätzlich die Anforderungen der DIN EN 397 für Industrieschutzhelme erfüllen.
A 1.1.5
Atemschutzanzug
Atemschutzanzug ist ein Anzug, der Kopf und Körper vollständig oder teilweise umschließt und über eine Atemluftversorgung den Gerätträger direkt aus dem Anzug mit Atemluft versorgt. Er stellt somit den Atemanschluss dar. Sollen diese Atemschutzanzüge weitere Anforderungen erfüllen, z.B. Schutz gegen Gase und Dämpfe, Flüssigkeiten, radioaktive Kontamination durch feste Partikel oder Infektionserreger, müssen zusätzliche Anforderungen aus den entsprechenden Normen erfüllt sein.
A 1.1.5.1
Geschlossener Atemschutzanzug
Ein geschlossener Atemschutzanzug ist mit einer Vorrichtung zur Atemluftversorgung ausgestattet und umschließt den Körper vollständig. Die Atemluftversorgung, erzeugt einen Überdruck im Inneren des Anzugs. Die ausgeatmete und überschüssige Luft tritt aus dem Anzug durch ein oder mehrere Ausatemventile in die Umgebungsluft aus.
Geschlossene Atemschutzanzüge können gegen feste, flüssige und gasförmige Schadstoffe schützen.
Hierunter fallen z.B. Anzüge nach DIN EN 1073-1 und DIN EN 943-1 Typ 1c und Typ 2 sowie DIN EN 14 594.
A 1.1.5.2
Offener Atemschutzanzug
Ein offener Atemschutzanzug ist mit einer Vorrichtung zur Atemluftversorgung ausgestattet, und bedeckt den Kopf und den Körper des Gerätträgers. Füße und/oder Hände sind nicht umschlossen. Die ausgeatmete und überschüssige Luft kann aus dem Anzug durch ein oder mehrere Ausatemventile in die Umgebungsluft austreten.
Offene Atemschutzanzüge können gegen feste und flüssige Schadstoffe schützen.
Hierunter fallen z.B. Anzüge mit Anschluss für Druckluftzuführung nach DIN EN 14 594.
A 1.2
Filter
Filter werden jeweils nach ihrem Partikeldurchlassgrad bzw. Gasaufnahmevermögen in 3 Klassen unterteilt.
Ein Gasfilter schützt nicht gegen Partikel, ein Partikelfilter nicht gegen Gase.
Ist ein Schutz gegen Gase und Dämpfe (Schadgase) erforderlich, werden Gasfilter, beim Schutz gegen Partikel werden Partikelfilter eingesetzt. Tritt beides gemeinsam auf, so ist ein Kombinationsfilter zu benutzen.
A 1.2.1
Partikelfilter
Partikelfilter werden entsprechend ihrem Abscheidevermögen für Partikel in die folgenden Partikelfilterklassen eingeteilt:
P1 (geringes Abscheidevermögen),
P2 (mittleres Abscheidevermögen),
P3 (hohes Abscheidevermögen).
Sie sind nach DIN EN 143 durch den Kennbuchstaben P, die Partikelfilterklasse, den Kennbuchstaben bezüglich der Wiederbenutzbarkeit und die Kennfarbe Weiß gekennzeichnet.
Die höhere Partikelfilterklasse schließt bei gleicher Art des Atemanschlusses das Anwendungsgebiet der niedrigeren Partikelfilterklasse ein. Üblicherweise ist der Atemwiderstand und damit die Belastung des Gerätträgers für die höhere Partikelfilterklasse größer als für die niedrigere.
Partikelfilter werden gegen feste und flüssige Aerosole, z.B. Staub, Rauch, Nebel, benutzt. Gegen Partikel radioaktiver Stoffe sowie CMR-Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 dürfen Partikelfilter der Klasse P3 eingesetzt werden. Partikelfilter der Klasse P2 dürfen gegen CMR-Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 nur dann eingesetzt werden, wenn eine ausreichende Schutzwirkung des Atemschutzgerätes nachgewiesen und in der Gefährdungsbeurteilung für diesen Einzelfall dokumentiert ist.
Die Wiederbenutzbarkeit ist durch die Kennbuchstaben "R" und "NR" geregelt. Die durch "R" gekennzeichneten Partikelfilter können über eine Arbeitsschicht hinaus unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen eingesetzt und gebraucht werden.
Partikelfilter mit der Kennzeichnung "NR" haben die Einschränkung, dass sie nicht über eine Arbeitsschicht hinaus eingesetzt und gebraucht werden dürfen.
Ein Mehrfachgebrauch innerhalb einer Arbeitsschicht ist unter Beachtung der Benutzungsbeschränkungen möglich.
Partikelfilter werden wie folgt bezeichnet:
z.B. EN 143:2000 P2 R oder EN 143:2000 P1 NR
A 1.2.2
Gasfilter
Im Gegensatz zu den Partikelfilterklassen geben die höheren Gasfilterklassen keinen höheren Schutz als die niedrigeren Klassen im Sinne eines "niedrigeren Durchlassgrades". Unter sonst gleichen Einsatzbedingungen ist wegen der höheren Gaskapazität der höheren Gasfilterklasse die mögliche Gebrauchsdauer länger als die der niedrigeren Gasfilterklasse, bzw. die Filter können bei höheren Gaskonzentrationen etwa gleich lang gebraucht werden.
Die Gasfiltertypen werden durch Kennbuchstaben und Kennfarben, die Gasfilterklassen durch Kennziffern nach DIN EN 14 387, DIN 58 620 und DIN 58 621 wie folgt bezeichnet:
z.B. Gasfilter EN 14 387 A2
Typen, Kennfarben, Hauptanwendungsbereiche, Klassen und Einsatzgrenzen sind in der folgenden Tabelle dargestellt:
Typ | Kennfarbe | Hauptanwendungsbereich | Klasse | Einsatzgrenzen | ||
---|---|---|---|---|---|---|
A | braun | Organische Gase und Dämpfe mit Siedepunkt > 65 °C | 1 | 1 000 ml/m3 (0,1 Vol-%) | ||
2 | 5 000 ml/m3 (0,5 Vol-%) | |||||
3 | 10 000 ml/m3 (1,0 Vol-%) | |||||
B | grau | Anorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Hydrogensulfid (Schwefelwasserstoff), Hydrogencyanid (Blausaure), - nicht gegen Kohlenstoffmonoxid | 1 | 1 000 ml/m3 (0,1 Vol-%) | ||
2 | 5 000 ml/m3 (0,5 Vol-%) | |||||
3 | 10 000 ml/m3 (1,0 Vol-%) | |||||
E | gelb | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid (Chlorwasserstoff) und andere saure Gase | 1 | 1 000 ml/m3 (0,1 Vol-%) | ||
2 | 5 000 ml/m3 (0,5 Vol-%) | |||||
3 | 10 000 ml/m3 (1,0 Vol-%) | |||||
K | grün | Ammoniak und organische Ammoniak-Derivate | 1 | 1 000 ml/m3 (0,1 Vol-%) | ||
2 | 5 000 ml/m3 (0,5 Vol-%) | |||||
3 | 10 000 ml/m3 (1,0 Vol-%) | |||||
AX | braun | niedrigsiedende organische Verbindungen (Siedepunkt ≤ 65 °C) der Niedrigsiedergruppen 1 und 2 (siehe Abschnitt 1.2.2.1) | - | Gr. 1 | 100 ml/m3 | für max. 40 min* |
Gr. 1 | 500 ml/m3 | für max. 20 min* | ||||
Gr. 2 | 1 000 ml/m3 | für max. 60 min* | ||||
Gr. 2 | 5 000 ml/m3 | für max. 20 min* | ||||
SX | violett | wie vom Hersteller festgelegt | - | 5 000 ml/m3 (0,5 Vol-%) | ||
NO-P3 | blau-weis | nitrose Gase, z.B. NO, NO2, NOx | - | 2 500 ml/m3 | für max. 20 min* | |
unbedingt Herstellerangaben beachten | ||||||
Hg-P3 | rot-weis | Quecksilber | - | Herstellerangaben beachten | ||
CO | schwarz | Kohlenstoffmonoxid | 20 | 20 min* | ||
60 | 60 min* | |||||
180 | 180 min* | |||||
60 W | W = Wiederbenutzbarkeit innerhalb einer Woche | |||||
180 W | ||||||
Reaktor | orange-weiß | radioaktives Iod einschließlich radioaktivem Iodmethan auch gegen radioaktiv kontaminierte Partikel | - | Herstellerangaben beachten |
Mehrfachgebrauch ausschließlich innerhalb einer Arbeitsschicht.
Die in der vorstehenden Tabelle genannten Filtertypen sind nicht wirksam gegen bestimmte Gase, z.B. N2, CO2, und die in der Tabelle für Niedrigsieder der Gruppe 4 aufgeführten Gase.
Über die in der vorstehenden Tabelle aufgeführten Filtertypen hinaus gibt es auch Mehrbereichsfilter, z.B. ABEK, die entsprechend bezeichnet sind. Solche Filter müssen die sicherheitstechnischen Anforderungen für jeden einzelnen entsprechenden Gasfiltertyp der angegebenen Gasfilterklassen erfüllen und können dementsprechend eingesetzt werden. Sie werden gekennzeichnet, z.B. mit
Gasfilter EN 14 387 ABEK2 (entspricht A2B2E2K2)
und
Gasfilter EN 14 387 A1B2E2K1
A 1.2.2.1
AX-Filter
Gase und Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt ≤ 65 °C - Kennfarbe braun -, kurz: Niedrigsieder, werden in vier Gruppen unterteilt:
Gruppe 1:
Niedrigsieder, gegen die ein Schutz durch AX-Filter erreichbar ist, höchstzulässige Gaskonzentration siehe Tabelle 13.
Acetaldehyd 1,1-Difluorethen 2-Aminobutan Dimethylether 2-Amino-2-methylpropan 1,1-Dimethylethylamin 2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan 1,2-Epoxypropan Brommethan Ethanthiol 1,3-Butadien Ethylenoxid 1-Chlor-1,1-difluorethan Iodmethan Chlorfluormethan Methanol 2-Chlor-1,3-butadien Monochlordimethylether 3-Chlor-1-propen 2-Propenal (Acrolein) 1,1-Dichlorethen Propylenimin Dichlormethan Trichlormethan Diethylamin Vinylchlorid Gruppe 2:
Niedrigsieder, gegen die ein Schutz durch AX-Filter erreichbar ist, höchstzulässige Gaskonzentration siehe Tabelle 13.
Aceton Dimethoxymethan Bromethan Dimethylpropan Butan 1,3-Epoxypropan Chlorethan Ethylformiat 2-Chlorpropan Glyoxal 1,3-Cyclopentadien Methylacetat Dibromdifluormethan Methylbutan 1,1-Dichlorethan Methylformiat 1,2-Dichlorethen (cis) Methylpropan 1,2-Dichlorethen (trans) n-Pentan 1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetrafluorethan Propanal Diethylether Gruppe 3:
Niedrigsieder, gegen die ein Schutz mit anderen Gasfiltern (z.B. Typ B oder K) erreichbar ist.
2-Aminopropan Ethylquecksilberchlorid Carbonylchlorid (Phosgen) Formaldehyd Diazomethan Kohlenstoffdisulfid (Schwefelkohlenstoff) Dimethylamin Methanthiol 1,1-Dimethylhydrazin Methylamin Ethylamin Methylisocyanat Ethyldimethylamin (N,N-Dimethylethylamin) Oxalsäuredinitril (Dicyan) Ethylenimin Gruppe 4:
Niedrigsieder, die an Gasfilter nicht oder nicht ausreichend zu binden sind.
Niedrigsieder, deren Grenzwert höher liegt als die jeweilige höchstzulässige Einsatzkonzentration der Tabelle 13, sind in die nachfolgenden Tabellen mit aufgenommen worden. Das bedeutet jedoch in der Regel nicht, dass Atemschutz gegen diese Stoffe bereits unterhalb der Konzentration ihrer Grenzwerte anzuwenden ist.
Bromtrifluormethan 1,1-Difluorethen Chlordifluormethan Keten Chlormethan Methylacetylen Chlortrifluormethan Propan Dichlordifluormethan Trichlorfluormethan Dichlorfluormethan 1,1,2-Trichlor-1,2,2-trifluorethan
Gegen die Niedrigsieder der Gruppen 1 und 2 sind Gasfilter des Typs bzw. der Klasse AX gemäß DIN EN 14 387 zu verwenden; dabei gelten die in der Tabelle 13 aufgeführten maximalen Einsatzkonzentrationen und -zeiten.
A 1.2.2.2
SX-Filter
SX-Filter nach DIN EN 14 387 Kennfarbe violett dürfen nur gegen Gase eingesetzt werden, mit deren Namen sie gekennzeichnet sind.
A 1.2.2.3
CO-Filter
CO-Filter nach DIN 58 620 werden mit der Kennfarbe schwarz gekennzeichnet. Sie werden nach ihrer nominellen Haltezeit (Minuten) in die Klassen 20, 60 und 180 eingeteilt und können einmal geöffnet, mehrfach, aber nur noch in dieser einen Arbeitsschicht gebraucht werden. Filter der Klasse 60 und 180, die mit "W" gekennzeichnet sind, können, einmal geöffnet, mehrfach innerhalb einer Woche (7 Tage) gebraucht werden.
Diese Filter sind z.B. gekennzeichnet:
CO 20,
CO 180 W,
CO 60 W P3 R,
A2B2E2K2 CO 20 P3 NR.
A 1.2.2.4
Reaktorfilter
Reaktorfilter nach DIN 58 621 - Kennfarbe orange/weiß - sind nur als Kombinationsfilter verfügbar. Sie werden wie folgt gekennzeichnet:
DIN 58 621 - Reaktor - Nur für einmaligen Gebrauch
Reaktorfilter können auch als Mehrbereichsfilter ausgelegt sein, d.h. dass sie dann auch zusätzlich gegen andere Gase schützen. In diesem Fall ist ihre Kennzeichnung zweizeilig, z.B.:
DIN 58 621 - Reaktor - Nur für einmaligen Gebrauch
DIN EN 14387 A2B2E1 P3 R D
A 1.2.3
Kombinationsfilter
Kombinationsfilter sind Filter zum Schutz vor Gasen, Dämpfen und Partikel. Sie bestehen aus einem Gasfilterteil und einem vorgeschalteten Partikelfilterteil.
Kombinationsfilter sind als Partikelfilter und als Gasfilter gekennzeichnet.
Beispiel: EN 14 387 A2B2P3 R. Dies gilt analog für filtrierende Halbmasken;
Beispiel: EN 405 FFA1P2 NR.
Die Filter NO-P3, Hg-P3 und Reaktorfilter sind immer Kombinationsfilter.
A 1.3
Filtergeräte
A 1.3.1
Allgemeines
Filtergeräte setzen sich aus dem Atemanschluss und dem Funktionsteil "Filtereinheit" zusammen. Die Filtereinheit kann aus einem oder mehreren Filtern mit oder ohne Zubehör, z.B. Gebläse, bestehen.
Das Schutzziel, den Träger des Atemschutzgerätes mit Atemluft zu versorgen, wird bei Filtergeräten durch Entfernen der Schadstoffe mittels Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter erreicht. Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw. Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen. Im Zweifelsfalle können Auskünfte über den einzusetzenden Filtertyp beim Hersteller eingeholt werden.
Filtergeräte schützen nicht bei Sauerstoffmangel. Voraussetzung für ihre Verwendung sind mindestens 17 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre. Bei Gebrauch von CO-Filtern und bei Arbeiten in speziellen Bereichen, z.B. Arbeiten unter Erdgleiche, müssen mindestens 19 Vol.-% Sauerstoff in der Umgebungsatmosphäre vorhanden sein.
Bei unbekannter Umgebungsatmosphäre dürfen Filtergeräte nicht benutzt werden. Bestehen Zweifel, ob Filtergeräte ausreichenden Schutz bieten, z.B. Art und Konzentration der Schadstoffe, Gebrauchsdauer, unzulässige Temperaturerhöhung des Filters, sind Isoliergeräte zu benutzen.
A 1.3.2
Filtergeräte gegen Partikel
A 1.3.2.1
Halb- und Viertelmasken mit Partikelfilter(n)
Halb- und Viertelmasken können einen oder mehrere Filter besitzen.
Filter, die mehr als 300 g wiegen, dürfen nicht unmittelbar angeschlossen werden. Ansonsten müssen die Filter über einen Schlauch gewichtsentlastet angeschlossen werden.
A 1.3.2.2
Partikelfiltrierende Halbmasken
Die partikelfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus nicht auswechselbarem Filtermaterial besteht. Sie schützt gegen Aerosole aus festen oder flüssigen, nicht leicht flüchtigen Partikel.
Es gibt partikelfiltrierende Halbmasken, die über ein Ausatemventil verfügen. Das Ausatemventil verringert hier den Ausatemwiderstand. Geräte mit Ausatemventil sind bevorzugt zu benutzen, da die Gerätträger geringer belastet werden.
Partikelfiltrierende Halbmasken der Klasse FFP3 dürfen gegen CMR-Stoffe eingesetzt werden. Für luftgetragene biologische Arbeitsstoffe, die in Risikogruppe 2 eingestuft oder für die Werte festgelegt sind, muss mindestens ein Atemschutzgerät der Klasse FFP2 benutzt werden. Biologische Arbeitsstoffe, die der Risikogruppe 3 zugeordnet sind, erfordern ein solches der Klasse FFP3.
Partikelfiltrierende Halbmasken sollten bei unzumutbar hohem Atemwiderstand oder spätestens nach einer Arbeitsschicht ausgetauscht werden. Beim Umgang mit luftgetragenen biologischen Arbeitsstoffen sind diese Atemschutzgeräte in die erforderlichen Hygienemaßnahmen einzubeziehen. Da eine Desinfektion und Dekontamination für solche Geräte nicht vorgesehen ist, sollten diese beim Verlassen des Arbeitsplatzes entsorgt werden.
Partikelfiltrierende Halbmasken werden wie folgt bezeichnet:
z.B. EN 149 FFP1 NR
Die nachfolgende Tabelle gibt Hinweise zum Einsatz der beschriebenen Atemschutzgeräte.
Geräteart | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
---|---|---|
Halb-/Viertelmaske mit P1-Filter, partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 | 4 | Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme |
Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter, partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 | 10 | Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung (siehe Auswahlprinzipien) |
Halb-/Viertelmaske mit P3-Filter, partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 | 30 |
A 1.3.2.3
Vollmasken und Mundstückgarnituren mit Partikelfilter
Filter mit mehr als 300 g Gewicht dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit Mundstückgarnituren, Filter von mehr als 500 g Gewicht nicht in unmittelbarer Verbindung mit Vollmasken der Klassen 2 und 3 verwendet werden. Mit Vollmasken der Klasse 1 dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Filter verwendet werden. Schwerere Filter können mit den jeweils genannten Atemanschlüssen verwendet werden, wenn sie mittels eines Atemschlauches angeschlossen werden und eine eigene entlastende Tragevorrichtung besitzen.
Die nachfolgende Tabelle gibt Hinweise zu Einsatzgrenzen der beschriebenen Atemschutzgeräte.
Geräteart | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
---|---|---|
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P1-Filter | 4 | Als Atemschutz nicht sinnvoll, da der hohe Filterdurchlass den Vorteil der geringen
Maskenleckage aufhebt. Nicht gegen CMR-Stoffe und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme. |
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P2-Filter | 15 | Gegen CMR-Stoffe, radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 und Enzyme nur nach Gefährdungsbeurteilung (siehe Auswahlprinzipien). |
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P3-Filter | 400 |
A 1.3.3
Filtergeräte gegen Gase und Dämpfe
Filtergeräte gegen Gase und Dämpfe bestehen aus Vollmasken, Mundstückgarnituren, Halbmasken und Viertelmasken mit Gasfiltern oder sind gasfiltrierende Halbmasken. Einsatzgrenzen bezogen auf die Gaskonzentration sind in der nachfolgenden Tabelle 16 enthalten:
Geräteart | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
---|---|---|
Gasfiltrierende Halbmaske* | 30 | |
Halb-/Viertelmaske mit Gasfilter* | 30 | |
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Gasfilter* | 400 | |
Geräte mit Kombinationsfilter | Es gelten die jeweiligen Vielfachen des Grenzwertes für den Gas- oder Partikelfilterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert |
Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 1 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.
A 1.3.3.1
Halb- oder Viertelmasken mit Gasfiltern
Halbmasken/Viertelmasken mit Gasfiltern dürfen bis zum höchstens 30-fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern damit nicht bereits die in Tabelle 13 genannte Konzentration überschritten ist. Filter mit mehr als 300 g Gewicht dürfen nicht in unmittelbarer Verbindung mit diesen Atemanschlüssen verwendet werden. Die Kombination von Halbmaske/Viertelmaske und Schutzbrille, z.B. zum Schutz der Augen vor reizenden Gasen, muss untereinander kompatibel sein. Ist dieses nicht gegeben, ist eine Vollmaske zu verwenden.
A 1.3.3.2
Gasfiltrierende Halbmasken
Gasfiltrierende Halbmasken dürfen bis zum 30-fachen des Grenzwertes gebraucht werden, sofern damit nicht bereits die in Tabelle 13 genannte höchstzulässige Konzentration überschritten ist. Eine gasfiltrierende Halbmaske ist ein vollständiges Atemschutzgerät, das ganz oder überwiegend aus dem Filtermaterial besteht oder bei dem das Gasfilter einen untrennbaren Teil des Gerätes darstellt; eventuell vorhandene zusätzliche Partikelfilter können austauschbar sein.
Gasfiltrierende Halbmasken werden nach DIN EN 405 eingeteilt in die Typen FFA, FFB, FFE, FFK, FFAX, FFSX entsprechend dem Hauptanwendungsbereich, wie in Tabelle 13 für die Gasfilter A, B, E, K, AX, SX aufgeführt und entsprechend dem Gasaufnahmevermögen in die Klassen 1 und 2 für die Typen FFA, FFB, FFE und FFK analog Tabelle 16. Beispiel mit Standard: DIN EN 405:2009 FFA1.
Bei gasfiltrierenden Halbmasken ist eine Farbkennzeichnung des Maskenkörpers nicht vorgesehen. Daher hat die Farbgebung in der Regel keinen Bezug zum Anwendungsgebiet.
Die Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen der gasfiltrierenden Halbmasken sind die gleichen, wie für Halbmasken/Viertelmasken mit den entsprechenden Gasfiltertypen und -klassen.
A 1.3.3.3
Vollmasken mit Gasfiltern
Vollmasken mit Gasfiltern dürfen bis zum höchstens 400-fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern damit nicht bereits die in Tabelle 13 genannte höchstzulässige Konzentration überschritten ist.
A 1.3.4
Filtergeräte mit Gebläse
A 1.3.4.1
Allgemeines
Filtergeräte mit Gebläse sind von der Umgebungsatmosphäre abhängig wirkende Atemschutzgeräte. Sie werden entsprechend dem Einsatzzweck und dem verwendeten Atemanschluss in folgende Hauptgruppen unterteilt:
Filtergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter;
Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter;
Filtergeräte mit Gebläse und Atemschutzanzug mit Partikelfilter, Gasfilter oder Kombinationsfilter.
Filtergeräte mit Gebläse bestehen aus einem Atemanschluss, einem batteriebetriebenen Gebläse, das gefilterte Luft zum Atemanschluss fördert, und einem oder mehreren Filtern zur Reinigung der Atemluft von Partikel oder Gasen und Dämpfen. Das Gebläse ist entweder direkt oder über einen Atemschlauch mit dem Atemanschluss verbunden. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen ab. Die Energieversorgung des Gebläses kann vom Gerätträger mitgeführt werden (Batterie) oder auf andere Weise erfolgen, z.B. auf einem Fahrzeug durch die Fahrzeugbatterie.
Vor jedem Einsatz des Gerätes muss nach der vom Hersteller angegebenen Methode geprüft werden, ob der Mindest-Nennvolumenstrom des Gebläses überschritten wird. Bei voll aufgeladener Batterie und neuen Filtern beträgt die Gebläselaufzeit wenigstens 4 Stunden. Je nach Einsatzbedingungen kann es jedoch erforderlich sein, bereits vorher die Filter zu wechseln.
Die in der Tabelle 2 genannten Vielfachen des Grenzwertes (VdGW) gelten nur bei bestimmungsgemäß funktionierendem Gerät (Gebläse eingeschaltet) für die vom Gerätehersteller in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) vorgegebenen Kombinationen von Atemanschluss, Gebläse und Filtertyp einschließlich der vorgegebenen Anzahl von gleichzeitig einzusetzenden Filtern.
Filtergeräte mit Gebläse besitzen im Allgemeinen einen geringen Einatemwiderstand und weisen bei normalen wie auch erhöhten Umgebungslufttemperaturen ein besonders günstiges Mikroklima im Atemanschluss auf. Bei Temperaturen der Umgebungsluft unter etwa 10 °C sind jedoch Beeinträchtigungen des Gerätträgers durch Zugluft nicht auszuschließen (Reizung der Augen und Schleimhäute).
Beim Filterwechsel ist immer der gesamte Satz Filter zu wechseln, wobei die vom Hersteller gegebenen Empfehlungen unbedingt zu berücksichtigen sind (Filtertyp, Anzahl der Filter, aufeinander abgestimmter Strömungswiderstand).
A 1.3.4.1.1
Bezeichnung und Schutzleistung
Zur Bezeichnung von Gebläsefiltergeräten werden in den europäischen Normen die Buchstaben und Ziffern TM1 bis TM3 und TH1 bis TH3 in Verbindung mit den jeweiligen Filterbezeichnungen benutzt. Dabei steht T für "Turbo", eine europaweit verständliche Kurzbezeichnung für Gebläse, M für "Maske" und H für "Haube" oder "Helm"; siehe auch Tabelle 2.
Die Gebläsefiltergeräte werden nach ihrer Schutzleistung in jeweils 3 Klassen eingeteilt. Die Schutzleistung wird durch die Gesamtleckage des Gerätes bestimmt. Zur Gesamtleckage tragen Atemanschluss und Partikelfilter oder Kombinationsfilter bei; Gasfilter besitzen nach Definition keine Leckage. Dem Hersteller ist dabei überlassen, wie er die Leckage anteilig zwischen Partikelfilter bzw. Kombinationsfilter und Atemanschluss aufteilt, wenn er nur die Gesamtleckage einhält. So muss ein Gerät der Klasse TM2P SL R weder ein P2-Filter gemäß DIN EN 143 enthalten, noch entspricht die Gesamtleckage und damit auch die Schutzleistung des Gerätes einem Atemschutzgerät mit Maske und P2-Filter ohne Gebläse. Maßgebend für die Schutzleistung ist vielmehr die für das Partikelfiltergerät mit Gebläse der Klasse TM2P in der Norm festgelegte Gesamtleckage. Dabei steht "S" (solid) für den Einsatz nur gegen feste Aerosole und "SL" (solid-liquid) für den Einsatz gegen feste und/oder flüssige Aerosole. Bezüglich der Kennbuchstaben "R" und "NR" siehe Anhang A 1.2.1.
Bei einem Gebläsefiltergerät der Klasse TH3A2P S R handelt es sich z.B. um ein Gerät mit hoher Schutzleistung und geringer Leckage. Der Gasfilterteil A2 trägt nicht zur Leckage bei, seine Gebrauchsdauer entspricht derjenigen eines A2-Filters für Geräte ohne Gebläse. Die höchstzulässige Schadgaskonzentration in der Umgebungsatmosphäre darf aber für dieses Filter nur 0,1 Vol.-% betragen. Der Partikelfilterteil bietet nur Schutz gegen feste Aerosole und ist wiederbenutzbar.
A 1.3.4.1.2
Kombinierbarkeit von Baugruppen
Die Leistungsdaten der Baugruppen von Filtergeräten mit Gebläse, wie Luftlieferleistung des Gebläses, Leckage des Atemanschlusses, Partikelabscheide- bzw. Gasaufnahmevermögen sowie Anzahl der Filter sind vom Hersteller aufeinander abgestimmt. Deshalb ist nicht jede beliebige Kombination der Baugruppen sinnvoll oder zulässig, insbesondere dürfen nur die vom Hersteller angegebenen Filterfabrikate verwendet werden.
Die möglichen Kombinationen der Baugruppen von Gebläsefiltergeräten und die damit erreichbare Schutzleistung werden in der Informationsbroschüre (Gebrauchsanleitung) des Herstellers genannt.
A 1.3.4.2
Filtergeräte mit Gebläse und Masken
Diese Geräte besitzen eine Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske als Atemanschluss. Ausatemluft und überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile in die Umgebungsatmosphäre ab.
Ein Nachlassen der Gebläseleistung wie auch eine hohe Staubeinspeicherung macht sich bei Geräten mit Masken durch ansteigenden Einatemwiderstand bemerkbar. Ohne Gebläseunterstützung kann die Atemschutzleistung des Gerätes reduziert sein, sie reicht aber aus, um sich aus der Gefahrenzone zurückziehen zu können.
A 1.3.4.2.1
Partikelfiltergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske
Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt: TM1P, TM2P, TM3P.
Geräteklasse | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
---|---|---|
Masken mit Gebläse und Partikelfilter | ||
TM1P | 10 | Bei Geräteklasse TM1P keine Verwendung gegen radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme |
TM2P | 100 | |
TM3P | 500 |
A 1.3.4.2.2
Gas- oder Kombinationsfiltergeräte mit Gebläse und Vollmaske, Halbmaske oder Viertelmaske
Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt.
Geräteklasse | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
---|---|---|
Masken mit Gebläse und Gasfilter* | ||
TM1 Gasfilterklasse 1** TM1 Gasfilterklasse 2 TM1 Gasfilterklasse 3 | 10 | Bei Geräten der Klasse TM1 keine Verwendung gegen radioaktive Gase |
TM2 Gasfilterklasse 1 TM2 Gasfilterklasse 2 TM2 Gasfilterklasse 3 | 100 | |
TM3 Gasfilterklasse 1 TM3 Gasfilterklasse 2 TM3 Gasfilterklasse 3 | 500 |
Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Gebläsefiltergeräten von 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.
Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.
Die Angaben in dieser Tabelle gelten sinngemäß auch für Kombinationsfilter. Beispiel: TM3 HgP für eine Maske mit Gebläse und Kombinationsfilter gegen Quecksilberdampf und Partikel zum Einsatz bis zum 500-fachen des Grenzwertes.
A 1.3.4.2.3
Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube
Diese Geräte weisen als Atemanschluss Helm oder Haube auf. Die Ausatemluft und die überschüssige Luft strömen durch Ausatemventile oder andere Vorrichtungen in die Umgebungsatmosphäre ab. Der Atemanschluss darf bei diesen Geräten nur dann als Helm bezeichnet werden, wenn über die Anforderungen als Atemschutzgerät hinaus auch die sicherheitstechnischen Anforderungen an Industrieschutzhelme (DIN EN 397) erfüllt werden. Für Schweißerschutzhauben und Strahlerschutzhauben müssen zusätzlich die sicherheitstechnischen Anforderungen an Gesichts-/Augenschutz (z.B. EN 166) und für Geräte zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen die Anforderungen aus der ATEX-Richtlinie (94/9/EG) erfüllt werden.
A 1.3.4.2.3.1
Partikelfiltergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube
Die Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt: TH1P, TH2P, TH3P.
Geräteklasse | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
---|---|---|
Helme/Hauben mit Gebläse und Partikelfiltern | ||
TH1P | 5 | Die "offenen" Atemanschlüsse (Helm oder Haube) bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1P nicht gegen krebserzeugende, sehr giftige und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden. |
TH2P | 20 | |
TH3P | 100 |
A 1.3.4.2.3.2
Gas- oder Kombinationsfiltergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube
Diese Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung in drei Geräteklassen eingeteilt.
Geräteklasse | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
---|---|---|
Helme/Hauben mit Gebläse und Gasfilter* | ||
TH1 Gasfilterklasse 1** TH1 Gasfilterklasse 2 TH1 Gasfilterklasse 3 | 5 | "Offene" Atemanschlüsse (Helm, Haube) bieten bei Ausfall oder Schwächerwerden des Gebläses keinen ausreichenden Schutz. Geräte ohne Warneinrichtung und Geräte der Klasse TH1 dürfen nicht gegen krebserzeugende, sehr giftige oder radioaktive Gase und Dämpfe, luftgetragene biologische Arbeitstoffe der Risikogruppen 2 und 3 sowie Enzyme eingesetzt werden. Bei Geräten mit Kombinationsfilter gelten die jeweiligen Einschränkungen für die Gas- und Partikelfilter. |
TH2 Gasfilterklasse 1 TH2 Gasfilterklasse 2 TH2 Gasfilterklasse 3 | 20 | |
TH3 Gasfilterklasse 1 TH3 Gasfilterklasse 2 TH3 Gasfilterklasse 3 | 100 |
Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen für Gasfilter in Gebläsefiltergeräten von 0,05 Vol.-% in Gasfilterklasse 1, 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten werden.
Bei AX- und SX-Filtern gibt es nur eine Gasfilterklasse.
Die Angaben in dieser Tabelle gelten sinngemäß auch für Kombinationsfilter.
Beispiel: TH3 HgP für Helm oder Haube mit Gebläse und Kombinationsfilter gegen Quecksilberdampf und Partikel zum Einsatz bis zum 100-fachen des Grenzwertes.
A 1.3.4.2.3.3
Partikel-, Gas- oder Kombinationsfiltergeräte mit Gebläse und Atemschutzanzug
Bei dieser Geräteart wird der Atemschutzanzug durch ein Filtergerät mit Gebläse mit Atemluft versorgt. Das Filtergerät mit Gebläse erzeugt einen Überdruck im Innern des Anzuges. Dieser Atemschutzanzug bietet Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers vor Kontamination. Ein hoher Gebläsevolumenstrom mit optimierter Luftführung kann den Wärmestau im Anzug reduzieren.
A 1.4
Isoliergeräte
Isoliergeräte wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre und bieten Schutz gegen Sauerstoffmangel und schadstoffhaltige Atmosphäre.
Sie werden in folgende Haupttypen unterteilt:
A 1.4.1
Nicht frei tragbare Isoliergeräte (Schlauchgeräte)
Bei Schlauchgeräten gelangt die benötigte Atemluft über Zuführungsschläuche zum Atemanschluss. Wegen der begrenzten Schlauchlänge sind die Geräte ortsabhängig und die Bewegungsfreiheit des Gerätträgers ist hiermit eingeschränkt. Zu unterscheiden sind:
Frischluft-Schlauchgeräte, bei denen Atemluft aus einer schadstofffreien Atmosphäre mit ausreichend Sauerstoff entnommen wird,
und
Druckluft-Schlauchgeräte, bei denen Atemluft aus Druckgasflaschen, -netzen oder Luftverdichtern geliefert wird.
Mit Ausnahme derjenigen Geräte, die zur Atemluftversorgung Druckgasflaschen haben, sind Schlauchgeräte zeitunabhängig, da ihr Atemluftvorrat praktisch unbegrenzt ist.
A 1.4.1.1
Frischluft-Saugschlauchgeräte
Bei Frischluft-Saugschlauchgeräten nach DIN EN 138 werden als Atemanschluss Vollmaske oder Mundstückgarnitur verwendet. Die erforderliche Atemluft wird mittels Lungenkraft des Gerätträgers durch einen Frischluft-Zuführungsschlauch angesaugt. Die Ausatemluft strömt in die Umgebungsatmosphäre.
Ein vollständiges Frischluft-Saugschlauchgerät mit Vollmaske als Atemanschluss besteht aus den in Bild 22 dargestellten Bauteilen.
Länge und Innendurchmesser des Frischluft-Zuführungsschlauches werden durch den höchstzulässigen Einatemwiderstand des Gerätes bestimmt. Bei einem Innendurchmesser von ca. 25 mm sind Schlauchlängen von 10 bis 20 m erreichbar.
Der Frischluft-Zuführungsschlauch darf nicht aus mehreren Schläuchen zusammengesetzt sein.
Ein hitzebeständiger Schlauch sollte für den Fall ausgewählt werden, dass er mit heißen Oberflächen in Berührung kommen könnte.
Der Schlauch muss am Ansaugende mit einer Befestigungsmöglichkeit und einem Schutzsieb gegen Fremdkörper versehen sein.
Frischluft-Saugschlauchgeräte dürfen bis zum 1 000-fachen des Grenzwertes eingesetzt werden.
A 1.4.1.2
Frischluft-Druckschlauchgeräte
Frischluft-Druckschlauchgeräte unterscheiden sich von Frischluft-Saugschlauchgeräten im Wesentlichen dadurch, dass die Atemluft dem Gerät unter leichtem Überdruck zugeführt wird.
A 1.4.1.2.1
Geräte mit Voll- oder Halbmaske oder Mundstückgarnitur
Bei Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll oder Halbmaske oder Mundstückgarnitur entweicht die Ausatemluft und eventuell vorhandene Überschussluft durch das Ausatemventil des Atemanschlusses. Durch diese Anordnung wird erreicht, dass im Frischluft-Zuführungsschlauch und überwiegend auch im nachgeschalteten Gerätesystem ein geringer Überdruck herrscht.
An der Tragevorrichtung kann sich ein Atembeutel befinden, der als Ausgleichsbehälter und zur Deckung des Spitzenbedarfs dient.
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Regelventil ohne Atembeutel müssen entsprechend dem jeweiligen Atemluftverbrauch nachgeregelt werden können. Sofern der geforderte Mindestvolumenstrom bauartbedingt sichergestellt ist, kann auf einen Luftmengenmesser verzichtet werden.
Die Abmessungen des Frischluft-Zuführungsschlauches (Innendurchmesser und Länge) sowie die Lieferleistung der dazugehörigen Atemluftversorgung sind so ausgelegt, dass der maximal zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes (einschließlich Atemanschluss) nicht überschritten wird. Bei der Verwendung von Frischluft-Zuführungsschläuchen mit einem Innendurchmesser von ca. 25 mm werden Schlauchlängen von etwa 50 m erreicht.
Bei Geräten ohne Atembeutel ist das Regelventil - sofern vorhanden - so ausgelegt, dass es in geschlossener Stellung einen Volumenstrom von mindestens 120 l/min und in offener Stellung einen Volumenstrom von mindestens 300 l/min liefert.
Handgebläse und Handblasebalg sind so ausgelegt, dass sie von einer Person bei der vom Hersteller festgelegten Mindestluftmenge kontinuierlich für eine Zeit von 30 min bedient werden können. Die dem Gerätträger zugeführte Luft muss Atemluftqualität besitzen.
Frischluft-Druckschlauchgeräte werden entsprechend der mechanischen Belastbarkeit der Schläuche und ihrer Verbindungen in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1: Geräte in leichter Bauart,
Klasse 2: Geräte in schwerer Bauart.
Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Vollmaske und Regelventil dürfen bis zum 1 000-fachen des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Halbmaske und Regelventil dürfen bis zum 100-fachen des Grenzwertes (GW) eingesetzt werden.
A 1.4.1.2.2
Geräte mit Atemschutzhaube, Atemschutzhelm oder Atemschutzanzug
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN EN 269 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Frischluft-Druckschlauchgeräten mit Voll-, Halbmasken oder Mundstückgarnituren. Der dem Gerät zuzuführende Volumenstrom ist abhängig von der Konstruktion der Atemschutzhaube bzw. des Atemschutzhelmes. Er ist vom Hersteller so ausgelegt, dass der Gerätträger auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft versorgt wird und sich keine gefährliche Anreicherung von Kohlenstoffdioxid in der Einatemluft im Haubeninneren bilden kann.
Für Geräte mit Atemschutzhaube oder -helm gibt es eine Anzeigevorrichtung, mit der vor dem Einsatz überprüft werden kann, ob der vom Hersteller vorgesehene Mindestvolumenstrom während des Gebrauchs erreicht oder überschritten wird.
Ferner besitzen diese Geräte eine Einrichtung, die den Gerätträger bei Unterschreiten des Mindestvolumenstromes warnt.
Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des Atemanschlusses oder über ein oder mehrere Überschussventile abgegeben.
Diese Geräte werden entsprechend ihrer mechanischen Belastbarkeit in folgende Klassen eingeteilt:
Klasse 1: Geräte in leichter Bauart,
Klasse 2: Geräte in schwerer Bauart.
Die Geräte beider Klassen bieten den gleichen Schutz.
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Haube oder Helm dürfen bis zum 100-fachen des Grenzwertes eingesetzt werden.
Die beschriebenen Geräte werden nach ihrer Atemschutzleistung gemäß Tabelle 21 unterschieden.
Geräteart | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen |
---|---|---|
Frischluft-Druckschlauchgeräte mit Haube oder Helm oder Atemschutzanzug | 100 | Offener Atemanschluss mit Gefahr des "Überatmens" Anders als bei Filtergeräten mit Gebläse kann bei diesen Geräten bei größerem Luftbedarf der Luftvolumenstrom nachgeregelt werden. |
Frischluft-Druckschlauchgerät mit Halbmaske (mit Regelventil und Konstantdosierung) | 100 | |
Frischluft-Saugschlauchgerät mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur | 1 000 | |
Frischluft-Druckschlauchgerät mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur (mit Regelventil und Konstantdosierung) | 1 000 |
A 1.4.1.3
Druckluft-Schlauchgeräte
Druckluft-Schlauchgeräte werden nach der Art der verwendeten Atemanschlüsse wie folgt eingeteilt:
Die Versorgung mit Druckluft erfolgt aus einer Atemgasflasche, einem Atemgasflaschenpaket oder aus einem Druckluftnetz. Das folgende Bild 23 zeigt die gebräuchlichsten Verwendungsarten von Schlauchgeräten.
Nach ihrer Atemschutzleistung werden die Druckluft-Schlauchgeräte gemäß Tabelle 22 unterschieden.
Geräteart | VdGW | Bemerkungen, Einschränkungen | |
---|---|---|---|
Druckluft-Schlauchgeräte mit Haube oder Helm (mit Regelventil oder Konstantdosierung) | Offener Atemanschluss mit Gefahr des "Überatmens" Es muss eine Warneinrichtung vorhanden sein, wenn der vom Hersteller angegebene Mindestvolumenstrom unterschritten wird. | ||
Klasse 1A | 5 | ||
Klasse 2A | 20 | ||
Klasse 3A | 100 | ||
Klasse 4A | 100* | ||
Druckluft-Schlauchgeräte mit Haube oder Helm (mit Regelventil oder Konstantdosierung) | Bei Ausfall oder Schwächerwerden der Luftversorgung bieten offene Atemanschlüsse keinen ausreichenden Schutz. Deshalb dürfen Geräte ohne entsprechende Warneinrichtung und Geräte der Klasse 1 nicht gegen CMR-Stoffe, sehr giftige und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme eingesetzt werden. | ||
Klasse 1B | 5 | ||
Klasse 2B | 20 | ||
Klasse 3B | 100 | ||
Strahlerschutzgeräte mit Druckluft-Schlauchgerät | Speziell für den rauen Betrieb bei Strahlarbeiten | ||
Klasse 4B | 500 | ||
- | mit Halbmaske (DIN EN 140) | Geräte mit geringerer mechanischer Belastbarkeit | |
Klasse 1A | 5 | ||
Klasse 2A | 20 | ||
Klasse 3A | 100 | ||
- | mit Vollmasken (DIN EN 136, Klasse 1 - 3) | ||
Klasse 4A | 1 000 | ||
- | mit Viertel- oder Halbmaske (DIN EN 140) | ||
Klasse 1B | 5 | ||
Klasse 2B | 20 | ||
Klasse 3B | 100 | ||
- | mit Vollmaske (DIN EN 136, Klasse 2 und 3) | ||
Klasse 4B | 1 000 | ||
Druckluft-Schlauchgerät mit Lungenautomat und Halbmaske in Überdruckausführung | 100 | ||
Druckluft-Schlauchgerät mit Lungenautomat und Vollmaske (DIN EN 136, Klasse 2 und 3) | Keine Begrenzung | Diese Geräte können generell eingesetzt werden, insbesondere dann, wenn Filtergeräte keinen ausreichenden Schutz mehr bieten. Eine Begrenzung des Einsatzbereiches aufgrund hoher Konzentrationen von Schadstoffen lässt sich aus der bisher bekannten Verwendung dieser Gerätetypen nicht ableiten. Das gilt für Geräte mit und ohne Überdruck. | |
Frischluft-Schlauchgerät Klasse 1 und 2 | Als Frischluft-Saugschlauch- oder Frischluft-Druckschlauch-Gerät mit manueller oder motorbetriebener Unterstützung, Klasse 1: leichte Bauart, Klasse 2: schwere Bauart | ||
- | mit Halbmaske | 100 | |
- | mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur | 1 000 | |
Atemschutzanzug mit Atemluftversorgung | Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel | ||
Klasse 1 | 1 000 | ||
Klasse 2 - 5 | Begrenzung entsprechend Gefährdungsbeurteilung |
Bei offenen Atemanschlüssen besteht die Gefahr einer Atemluftunterversorgung, daher ist der Schutzfaktor begrenzt.
A 1.4.1.3.1
Druckluft-Schlauchgerät mit Voll- und Halbmaske
Bei den Druckluft-Schlauchgeräten nach DIN EN 14 593-1, DIN EN 14 593-2 sowie DIN EN 14 594 wird zur Atemluftversorgung Atemluft mit einem Überdruck bis zu 10 bar an das Gerät herangeführt. Dadurch können anstelle der schweren und starren Frischluft-Zuführungsschläuche leichtere, druckfeste Druckluft-Zuführungsschläuche mit geringerem Innendurchmesser (bei den üblichen Geräten Innendurchmesser von mindestens 8 mm) verwendet werden. Die Bewegungsfreiheit des Trägers ist dadurch größer als bei den Frischluft-Schlauchgeräten. Die Druckluft-Zuführungsschläuche können sich aus mehreren hintereinander geschalteten Einzelschläuchen zusammensetzen, die durch Kupplungen verbunden sind, die im entkuppelten Zustand selbstschließend sind. Der Druckluft-Zuführungsschlauch ist unter Druck formbeständig und knickfest. Die Abmessungen des Druckluft-Zuführungsschlauches (Innendurchmesser und Länge) sowie die Lieferleistung der dazugehörigen Atemluftversorgung sind so ausgelegt, dass der Träger auch bei schwerer Arbeit mit ausreichend Atemluft versorgt wird und der maximal zulässige Einatemwiderstand des Gesamtgerätes (einschließlich Atemanschluss) nicht überschritten wird. Bei der Verwendung von Druckluft-Zuführungsschläuchen mit einem Innendurchmesser von mindestens 8 mm werden Schlauchlängen von ca. 50 m erreicht.
Die Versorgung des Trägers mit Atemluft erfolgt je nach Geräteart durch folgende Dosiereinrichtungen:
- 1.
Über ein Regelventil oder durch konstante Luftzufuhr. Das Regelventil kann nicht völlig geschlossen werden. Es sichert einen Mindestvolumenstrom von 120 l/min Atemluft und ermöglicht eine Höherregulierung. Als Atemanschluss werden bei dieser Geräteart Vollmasken oder Halbmasken verwendet. Die Ausatemluft und der jeweilige Luftüberschuss entweichen durch ein oder mehrere Ausatemventile bzw. über ein gesondertes Überschussventil, das am Atemschlauch angebracht sein kann. Geräte mit Regelventilen können zusätzlich mit einem Atembeutel ausgerüstet sein.
- 2.
Durch eine atemgesteuerte Dosiereinrichtung (Lungenautomat in Normal- oder Überdruckausführung) wird die Atemluftzufuhr automatisch dem Bedarf angepasst, d.h., die Atemluft strömt nur während der Dauer der Einatmung in den Atemanschluss. Die Ausatemluft entweicht über ein Ausatemventil. Der Lungenautomat kann sich am Gürtel oder direkt am Atemanschluss befinden.
Der Luftverbrauch ist sparsam, da nur die tatsächlich eingeatmete Luft verbraucht wird.
Für Druckluft-Schlauchgeräte mit Vollmaske und Lungenautomat kann keine obere Einsatzgrenze angegeben werden.
Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 14 594 Klasse A unterscheiden sich von denen nach Klasse B durch die geringere mechanische Belastbarkeit. So werden beispielsweise leichtere flexiblere Druckluft-Zuführungsschläuche, z.B. Spiralschläuche, verwendet.
Solche Geräte werden vorwiegend an stationären Arbeitsplätzen bei geringer mechanischer Beanspruchung eingesetzt.
Sie werden entsprechend der durch den jeweiligen Atemanschluss bedingten Gesamtleckage in 4 Klassen eingeteilt. Die Bezeichnung 1A bezeichnet dabei das Atemschutzgerät mit der größten Gesamtleckage und 4A mit der geringsten.
Klasse | VdGW |
---|---|
1A | 5 |
2A | 20 |
3A | 100 |
4A | 100 |
A 1.4.1.3.2
Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzhaube oder -helm
Druckluft-Schlauchgeräte mit Atemschutzhaube oder Atemschutzhelm nach DIN EN 14 594 entsprechen in ihrem Aufbau weitgehend den Druckluft-Schlauchgeräten mit Vollmasken, Halbmasken jeweils mit Regelventil oder konstanter Luftzufuhr.
Die Ausatem- und Überschussluft wird entweder an der Begrenzung des Atemanschlusses in die Umgebungsatmosphäre abgegeben oder strömt über ein oder mehrere Überschussventile ab.
Atembeutel entfallen für diese Geräteart.
Durch den "offenen" Atemanschluss und bei Ausfall oder Schwächerwerden der Luftversorgung besteht die Gefahr des "Überatmens", d.h. die Einatemspitzen liegen über dem vom Gerät gelieferten Luftvolumenstrom. Bei Geräten mit Regelventil kann bei größerem Luftbedarf der Luftvolumenstrom nachgeregelt werden. Deshalb haben diese Geräte eine Warneinrichtung, die den Gerätträger warnt, wenn der Mindestvolumenstrom unterschritten wird.
Druckluft-Schlauchgeräte nach DIN EN 14 594 Klasse 1A/1B und 2A/2B können und der Klasse 3A/3B und 4A/4B müssen eine Einrichtung zur Kontrolle des Mindestvolumenstroms besitzen. Der Einsatz gegen krebserzeugende, sehr giftige und radioaktive Stoffe, Mikroorganismen und biochemisch wirksame Stoffe ist nur zulässig, wenn eine Warneinrichtung gegen den Ausfall oder das Schwächerwerden der Luftversorgung vorhanden ist.
Klasse | VdGW |
---|---|
1A/B | 5 |
2A/B | 20 |
3A/B | 100 |
4A | 100 |
4B | 500 |
Ein störungsfreier Betrieb der Druckluft-Schlauchgeräte kann bei Umgebungstemperaturen zwischen -30 °C und +60 °C erwartet werden. Geräte, die außerhalb dieser Grenzen eingesetzt werden können, müssen entsprechend gekennzeichnet sein.
A 1.4.1.3.3
Strahlerschutzgeräte
Strahlerschutzgeräte nach DIN EN 14 594 Klasse 4B sind eine Sonderausführung von Frischluft-Druckschlauchgeräten bzw. Druckluft-Schlauchgeräten, die speziell für den rauen Betrieb bei Strahlarbeiten hergestellt werden. Zusätzlich zu ihrer Atemschutzfunktion schützen sie mindestens den Kopf, Hals und die Schultern des Gerätträgers vor den Auswirkungen des zurückprallenden Strahlmittels.
A 1.4.1.3.4
Druckluft-Schlauchgerät mit Atemschutzanzug
Druckluft-Schlauchgeräte mit Atemschutzanzug nach DIN EN 14 594 sind Sonderausführungen, bei denen der Anzug gleichzeitig die Funktion des Atemanschlusses übernimmt. Die Ausatem- und Überschussluft strömt über ein oder mehrere Überschussventile ab. Der Gerätträger ist vollständig von der Umgebungsluft isoliert. Die Überschussluft dient der Ventilation und unterstützt je nach Luftführung und Volumenstrom den Transport der Körperwärme aus dem Anzug.
Eine andere Ausführung ist der Atemschutzanzug mit Atemluftversorgung nach DIN EN 1073-1 als Schutz der Atemwege und des gesamten Körpers gegen radioaktive Kontamination durch feste Partikel.
A 1.4.2
Frei tragbare Isoliergeräte
A 1.4.2.1
Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)
Behältergeräte mit Druckluft und Vollmaske nach DIN EN 137 werden in zwei Typen eingeteilt:
Typ 1: Geräte für den Industrieeinsatz,
Typ 2: Geräte für die Brandbekämpfung.
Bei gleichen Leistungsanforderungen besteht der Unterschied der beiden Typen ausschließlich in ihrer Widerstandsfähigkeit bei Beflammung und Strahlungswärme. Diese Anforderungen sind bei Typ 2-Geräten höher.
Zusätzlich zu den Pressluftatmern mit Vollmaske gibt es Behältergeräte mit Druckluft und Halbmaske nach DIN EN 14 435 als Überdruckgeräte. Bei den Leistungsanforderungen und der Entflammbarkeit entsprechen sie den Typ 1-Geräten.
Die Verbindung zwischen den Atemanschlüssen und der Atemluftzuführung wird durch einen festen oder speziellen Anschluss oder einen Gewindeanschluss erzeugt. Diese sind in Geräten mit Überdruck- gegenüber denen mit Normaldruckausführung unterschiedlich ausgelegt. Unterschiedliche Verbindungen dürfen nicht mittels Adapter betrieben werden.
Pressluftatmer bestehen z.B. aus den in Bild 25 dargestellten Bauteilen. Der Atemluftvorrat wird in ein oder zwei Druckgasflaschen mitgeführt. Die Atemluft in den Druckgasflaschen muss den Anforderungen der DIN EN 12 021 entsprechen. Der Fülldruck der Flaschen beträgt 200 oder 300 bar.
Die Atemluft strömt vom Druckminderer durch eine Mitteldruckleitung zum Lungenautomaten. Vom Lungenautomaten wird die Atemluft nach Bedarf des Gerätträgers dosiert.
Der Lungenautomat ist mit dem Atemanschluss entweder direkt oder durch einen Atemschlauch verbunden. Als Atemanschlüsse müssen Vollmasken oder Halbmasken verwendet werden. Beide sind mit Ein- und Ausatemventil ausgerüstet.
Pressluftatmer sind mit einer pneumatischen oder elektronischen Warneinrichtung ausgerüstet, die bei einem Restdruck von 55 ± 5 bar oder wenigstens bei 200 l Luft Restinhalt anspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass dem Gerätträger noch ca. 5 Minuten Atemluftvorrat für den Rückzug verbleiben.
Pressluftatmer können mit einem zweiten Mitteldruckanschluss zur Versorgung einer zweiten Person im Rettungsfall oder für die Luftversorgung aus einer alternativen Luftquelle ausgerüstet sein. Weitere Ausrüstungsmöglichkeiten sind ein Schnellfüllventil zum Wiederbefüllen der Druckgasflasche(n) aus einer externen Druckluft-Versorgungsquelle.
Eine weitere optionale Ausrüstungsmöglichkeit ist eine Bypass-Einrichtung für Umgebungsluft. Mit dieser Einrichtung ist es möglich, bei angelegtem Atemanschluss, direkt aus der Umgebungsluft zu atmen, um nicht unnötig Druckluft zu verbrauchen.
Dieser Gebrauch ist nur bei nicht kontaminierter Umgebungsluft zulässig und nicht für Arbeitseinsätze vorgesehen!
A 1.4.2.1.1
Pressluftatmer mit Normaldruck (Normaldruck-Gerät)
Bei Pressluftatmern mit Normaldruck wird während der Einatmung in der Maske Unterdruck erzeugt. Eine geringe nach innen gerichtete Leckage am Dichtrahmen der Maske kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Atemanschlüsse für Pressluftatmer mit Normaldruck sind üblicherweise mit Rundgewindeanschluss ausgestattet. Die Ausatemluft wird über ein Ausatemventil abgeführt.
A 1.4.2.1.2
Pressluftatmer mit Überdruck (Überdruck-Gerät)
Bei Pressluftatmern mit Überdruck ist immer ein leichter Überdruck im Maskeninnern auch während der Einatmung vorhanden. Dadurch können bei geringen Leckagen keine Schadstoffe in das Innere der Maske eindringen.
Es ist jedoch möglich, dass die Leckagen zu erheblichen Druckluftverlusten führen können. Diese können die Einsatzzeit des Gerätes wesentlich verkürzen.
Um Verwechslungen zu vermeiden, darf bei Überdruckgeräten der Rundgewindeanschluss nach DIN EN 148-1 nicht verwendet werden.
A 1.4.2.1.3
Pressluftatmer mit Überdruck (Überdruck-Gerät) und Halbmaske
Pressluftatmer mit Überdruck und Halbmaske entsprechen in ihrer Funktionsweise den Geräten mit Überdruck und Vollmaske. Die mechanische Festigkeit zwischen Maske und Funktionsteil ist jedoch konstruktionsbedingt geringer.
Bei Überdruckgeräten mit Halbmaske dürfen die Gewindeanschlüsse nach DIN EN 148 Teile 1 bis 3 nicht verwendet werden.
Die obere Einsatzgrenze (VdGW) des Gerätes soll der eines Druckluft-Schlauchgerätes mit Halbmaske und Lungenautomat entsprechen.
A 1.4.2.2
Regenerationsgeräte
Regenerationsgeräte versorgen ihren Träger mit Sauerstoff, der im Gerät mitgeführt wird. Als Sauerstoffvorrat kann Drucksauerstoff, Drucksauerstoff-Stickstoff-Gemisch oder chemisch gebundener Sauerstoff verwendet werden. Geräte mit Flüssigsauerstoff sind im Anwendungsbereich dieser Regeln nicht bekannt.
Das Ausatemgas wird nicht, wie beim Pressluftatmer, durch ein Ausatemventil in die Umgebungsatmosphäre abgegeben, sondern es wird im Gerät regeneriert. Das Kohlenstoffdioxid (CO2) des Ausatemgases wird in einer Regenerationspatrone gebunden und der verbrauchte Sauerstoff des ausgeatmeten Atemgases aus dem Vorrat im Gerät ergänzt.
In Regenerationsgeräten steigt der Sauerstoffgehalt der Einatemluft über 21 Vol.-%, sobald die Beatmung beginnt. Während des Gebrauchs wird durch die chemischen Reaktionen in der Regenerationspatrone Wärme erzeugt, welche die Temperaturen des Einatemgases bis auf ca. 45 °C ansteigen lässt. An der Oberfläche der Regenerationspatronen können je nach Art des verwendeten Chemikals wesentlich höhere Temperaturen auftreten.
Bei Gefahr der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre dürfen keine Geräte eingesetzt werden, die bei der Beatmung selbst Zündquelle sein können (Informationsbroschüre/ Gebrauchsanleitung des Herstellers und Zündtemperatur der Gase berücksichtigen).
Als Atemanschlüsse dienen Vollmasken oder Mundstückgarnituren, jeweils ohne Atemventile.
Die Gebrauchsdauer liegt entsprechend dem unterschiedlichen Sauerstoffvorrat und der CO2-Bindungskapazität zwischen 15 min und mehreren Stunden und damit deutlich über der Gebrauchsdauer vergleichbarer Pressluftatmer. Sie sind deshalb besonders geeignet für länger dauernde Arbeiten, z.B. im Bergbau, in Tunnels.
Die Masse von Regenerationsgeräten liegt je nach Geräteklasse und Gerätetyp zwischen ca. 3 kg und 16 kg.
Die Geräte sind so ausgelegt, dass ein störungsfreier Betrieb über den Temperaturbereich von -6 °C bis +60 °C erwartet werden kann.
Für Regenerationsgeräte bestehen keine Einsatzgrenzen in Bezug auf Schadstoffkonzentrationen.
A 1.4.2.2.1
Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff
Bei Regenerationsgeräten mit Drucksauerstoff strömt das vom Gerätträger ausgeatmete Atemgas bei Geräten mit Kreislaufatmung aus dem Atemanschluss durch den Ausatemschlauch und das Ausatemventil in die Regenerationspatrone, in welcher das im Atemgas enthaltene Kohlenstoffdioxid (CO2) chemisch gebunden wird. Die bei dieser Reaktion erzeugte Wärme kann durch einen Kühler abgeführt werden. Das gereinigte Atemgas strömt in den Atembeutel. Überschüssiges Atemgas strömt durch ein Überdruckventil in die Umgebungsatmosphäre ab.
Der vom Gerätträger verbrauchte Sauerstoff wird aus der Druckgasflasche ersetzt. Das regenerierte Atemgas gelangt über das Einatemventil und den Einatemschlauch in den Atemanschluss. So ist der Kreislauf geschlossen.
Bei einfacheren Geräten ist für die Ein- und Ausatmung nur ein Atemschlauch vorgesehen (Pendelatmung).
Als Sauerstoffvorrat dient überwiegend Sauerstoff mit einem Reinheitsgrad größer als 99,5 Vol.-% oder für Sonderzwecke ein Sauerstoff/Stickstoff-Gemisch (Mischgas). Der maximale Fülldruck beträgt 200 bar oder 300 bar.
Der Druck kann vom Gerätträger an einem Manometer abgelesen werden.
A 1.4.2.2.1.1
Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff für Arbeit und Rettung (Sauerstoffschutzgeräte)
Ein Regenerationsgerät mit Drucksauerstoff nach DIN EN 145 besteht z.B. aus den in Bild 26 dargestellten Bauteilen.
Der Sauerstoffvorrat wird in einer Druckgasflasche mit einem Inhalt von 0,5 l bis 2,0 l mitgeführt. Bei einem Fülldruck von 200 bar oder 300 bar ergibt sich ein Sauerstoffvorrat von bis zu 600 l. Ein Druckminderer reduziert den Flaschendruck auf 5 bar bis 10 bar.
Die Sauerstoffdosierung kann entweder konstant, lungenautomatisch oder eine Kombination aus beiden sein. Üblich ist heute eine kombinierte Dosierung zum Decken des zusätzlichen Sauerstoffbedarfs bei schwerer Arbeit.
Ein Warnsignal dient dem Gerätträger als Warnung, falls das Flaschenventil nicht geöffnet worden ist. Dieses Signal ist kein Rückzugssignal.
Die Geräte können auch mit einer Restdruckwarnung ausgerüstet sein, die den Gerätträger warnt, wenn der Druck in der Sauerstoff-Flasche unter 55 bar absinkt.
Überschüssiges Atemgas kann durch ein Überdruckventil in die Umgebung abströmen. Ein Sauerstoff-Zuschussventil erlaubt dem Gerätträger im Notfall die direkte Einspeisung von Sauerstoff aus dem Hochdruckteil des Gerätes in den Atemkreislauf. Geräte mit Druck-Sauerstoff werden allgemein auf dem Rücken getragen. Diese Geräteteile werden durch einen Schutzdeckel abgedeckt.
Sauerstoffschutzgeräte werden nach ihrem Sauerstoffvorrat in folgende Geräteklassen eingeteilt:
Geräteklasse | Mindest-Sauerstoffvorrat (I) |
---|---|
1-Stunden-Gerät | 150 |
2-Stunden-Gerät | 240 |
4-Stunden-Gerät | 360 |
Das maximale Gerätegewicht beträgt bei einem 4-Stunden-Gerät 16 kg im einsatzbereiten Zustand mit Atemanschluss und voller Flasche.
Entsprechend der sich bei der Atmung im Atemanschluss einstellenden Druckverhältnisse gibt es Geräte in Normaldruckausführung oder in Überdruckausführung.
Für besondere Einsatzzwecke, z.B. unter erhöhtem Umgebungsdruck, werden aus atemphysiologischen Gründen sogenannte "Mischgas-Kreislaufgeräte" mit vorgefertigtem Druck-Sauerstoff/Stickstoff-Gemisch verwendet (üblicherweise aus 60 Vol.-% Sauerstoff und 40 Vol.-% Stickstoff).
A 1.4.2.2.1.2
Kurzzeit-Drucksauerstoff-Schutzgeräte für leichte Arbeit
Kurzzeit-Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff für leichte Arbeit nach DIN 58 651-2 werden nach der nominellen Haltezeit, die durch Prüfung mit einer künstlichen Lunge bei einem Atemminutenvolumen von 35 l bestimmt wird, in folgende Geräteklassen eingeteilt:
Geräteklasse | Nominelle Haltezeit (min) |
---|---|
D 15 L | 15 |
D 23 L | 23 |
D 30 L | 30 |
Die tatsächliche Gebrauchsdauer kann in Abhängigkeit vom Atemminutenvolumen von der nominellen Haltezeit abweichen.
Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 3 kg und 5 kg.
Die Geräte sind für leichte Arbeit, z.B. Kontrollen, Inspektionen, Schalt- und Bedienarbeiten, ausgelegt. Sie sind nicht geeignet für Brandbekämpfung und dort, wo Gefahren durch Hitze, Flammen oder Funkenflug bestehen.
Das Funktionsprinzip dieser kleineren und kompakten Geräte ähnelt dem der Geräte für Arbeit und Rettung. Als Sauerstoffdosierung wird Konstantdosierung oder Mischdosierung (konstant und atemgesteuert) verwendet. Eine Kühlung der Atemluft ist bei diesen Geräten nicht vorgesehen.
Die Geräte werden während des Gebrauchs vor der Brust getragen. Die Verbindung zwischen Gerät und Atemanschluss erfolgt mit nur einem Atemschlauch, in dem Pendelatmung herrscht.
Gegen Beschädigung durch äußere Einflüsse, beim Mitführen, Transport auf Maschinen und Fahrzeugen sind die Geräteteile in einem Tragebehälter oder in einem Gehäuse untergebracht.
Alle Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, die den Gerätträger spätestens bei 2/3 der nominellen Haltezeit optisch und akustisch warnt.
A 1.4.2.2.2
Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff (Chemikalsauerstoff-Schutzgeräte (KO2))
Bei Chemikalsauerstoff-Schutzgeräten (KO2) reagieren der Wasserdampf und das Kohlenstoffdioxid (CO2) des ausgeatmeten Atemgases mit dem Inhalt der Chemikalpatrone, der aus Kaliumdioxid (KO2) besteht. Hierdurch entwickelt sich Sauerstoff im Überschuss und strömt in den Atembeutel. Die Sauerstoffentwicklung ist quasi atemgesteuert ohne Lungenautomat. Der Gerätträger atmet aus dem Atembeutel durch den Einatemschlauch und das Einatemventil ein. Überschüssiger Sauerstoff entweicht über ein Überdruckventil in die Umgebungsatmosphäre.
Als Atemanschluss werden Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Schutzbrille verwendet.
Ein Chemikalsauerstoff-Schutzgerät (KO2) besteht aus den in Bild 27 dargestellten Bauteilen:
A 1.4.2.2.2.1
Chemikalsauerstoff-Schutzgeräte (KO2) für Arbeit und Rettung
Diese Geräte nach DIN 58 652-2 werden nach der nominellen Haltezeit in folgende Geräteklassen eingeteilt:
Geräteklasse | Nominelle Haltezeit (min) |
---|---|
K 30 S | 30 |
K 60 S | 60 |
K 120 S | 120 |
K 240 S | 240 |
Die tatsächliche Gebrauchsdauer kann in Abhängigkeit vom Atemminutenvolumen von der nominellen Haltezeit abweichen.
Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 10 kg (Gerät K 30 S) und 16 kg (Gerät K 240 S).
Geräte für Arbeit und Rettung werden vorzugsweise auf dem Rücken getragen. Regenerationspatrone, Atembeutel usw. sind gegen Beschädigung durch äußere Einflüsse, beim Mitführen, oder Transport auf Maschinen und Fahrzeugen mit einer Abdeckung versehen.
Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, welche den Sauerstoffvorrat optisch anzeigt und den Gerätträger spätestens bei einer Restkapazität von 20 % optisch und akustisch warnt.
A 1.4.2.2.2.2
Kurzzeit-Chemikalsauerstoff-Schutzgeräte (KO2) für leichte Arbeit
Diese Geräte nach DIN 58 652-1 werden nach der nominellen Haltezeit in folgende Geräteklassen eingeteilt:
Geräteklasse | Nominelle Haltezeit (min) |
---|---|
K 15 L | 15 |
K 23 L | 23 |
K 30 L | 30 |
Die tatsächliche Gebrauchsdauer kann, in Abhängigkeit vom Atemminutenvolumen, von der nominellen Haltezeit abweichen.
Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 3 kg und 5 kg.
Die Geräte sind für leichte Arbeiten, z.B. Kontrollen, Inspektionen, Schalt- und Bedienarbeiten, ausgelegt. Sie sind nicht geeignet für Brandbekämpfung und dort, wo Gefahren durch Hitze, Flammen oder Funkenflug bestehen.
Das Funktionsprinzip dieser kleinen und kompakten Geräte ähnelt dem der Geräte für Arbeit und Rettung.
Diese Geräte werden vorzugsweise vor der Brust getragen. Die Verbindung zwischen Gerät und Atemanschluss erfolgt meistens durch nur einen Atemschlauch, in dem Pendelatmung herrscht.
Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, die den Gerätträger spätestens mit Ablauf von 2/3 der nominellen Haltezeit optisch und akustisch warnt.
A 1.4.2.2.3
Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff (Chemikalsauerstoff-Schutzgeräte (NaClO3))
Bei diesen Geräten wird Sauerstoff durch thermische Zersetzung von Natriumchlorat (NaClO3) entwickelt. Nach Zündung der Chemikalpatrone durch einen Starter wird eine konstante Sauerstoffmenge frei, die den Bedarf auch bei hoher Belastung abdeckt.
Die Sauerstoffentwicklung kann nach Beginn nicht mehr unterbrochen werden. Die Einsatzzeit ist wegen der konstanten Sauerstoffabgabe nicht variabel; nominelle und effektive Haltezeit sind deshalb identisch.
Überschüssiges Atemgas entweicht über eine Überschusseinrichtung in die Umgebungsatmosphäre.
Das Ausatemgas wird in einer Regenerationspatrone, welche mit CO2-Absorptionsmittel z.B. Atemkalk gefüllt ist, vom ausgeatmeten Kohlenstoffdioxid befreit. Das regenerierte Atemgas strömt in einen Atembeutel, wo es zur Einatmung wieder zur Verfügung steht. Das Atemgas kann zwischen Atemanschluss und Gerät in Pendelatmung (nur ein Atemschlauch) und Kreislaufatmung (Ausatem- und Einatemschlauch) strömen. Als Atemanschluss werden Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Schutzbrille verwendet.
Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff (NaClO3) bestehen aus den in Bild 28 dargestellten Bauteilen.
A 1.4.2.2.3.1
Chemikalsauerstoff-Schutzgeräte (NaClO3) für Arbeit und Rettung
Diese Geräte nach DIN 58 652-4 werden nach den Druckverhältnissen im Atemanschluss in Normaldruckausführung oder in Überdruckausführung betrieben. In Verbindung mit der nominellen Haltezeit werden sie in folgende Geräteklassen eingeteilt:
Geräteklasse | Nominelle Haltezeit | |
---|---|---|
Normaldruck | Überdruck | (min) |
C 30 SN | C 30 SP | 30 |
C 60 SN | C 60 SP | 60 |
C 120 SN | C 120 SP | 120 |
C 240 SN | C 240 SP | 240 |
Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 10 kg (Gerät C 30) und 16 kg (Gerät C 240).
Die Geräte für Arbeit und Rettung werden vorzugsweise auf dem Rücken getragen.
Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, welche den Sauerstoffvorrat optisch anzeigt und den Gerätträger spätestens bei einer Restkapazität von 20 % optisch und akustisch warnt.
A 1.4.2.2.3.2
Kurzzeit-Chemikalsauerstoff-Schutzgeräte (NaClO3) für leichte Arbeit
Diese Geräte nach DIN 58 652-3 werden nach der nominellen Haltezeit in folgende Geräteklassen eingeteilt:
Geräteklasse | Nominelle Haltezeit (min) |
---|---|
C 15 L | 15 |
C 23 L | 23 |
C 30 L | 30 |
Die gebrauchsfertigen Geräte mit Atemanschluss wiegen zwischen 3 kg (Gerät C 15 L) und 5 kg (Gerät C 30 L).
Die Geräte sind für leichte Arbeit, z.B. Kontrollen, Inspektionen, Schalt- und Bedienarbeiten, ausgelegt. Sie sind nicht geeignet für Brandbekämpfung und dort, wo Gefahren durch Hitze, Flammen oder Funkenflug bestehen.
Die Geräte werden vorzugsweise vor der Brust getragen. Die Verbindung zwischen Gerät und Atemanschluss erfolgt durch nur einen Atemschlauch, in dem Pendelatmung herrscht.
Die Geräte sind mit einer Warneinrichtung ausgerüstet, die den Gerätträger spätestens mit Ablauf von 2/3 der nominellen Haltezeit optisch und akustisch warnt.
A 1.4.3
Atemschutzgeräte für Flucht und Selbstrettung
Diese sind wie folgt eingeteilt:
A 1.4.3.1
Fluchtgeräte mit Filter
Filtergeräte für Selbstrettung wirken abhängig von der Umgebungsluft. Ein vollständiges Gerät besteht aus einem Atemanschluss und einem oder mehreren damit so verbundenen Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter(n), dass ein unbeabsichtigtes Lösen der Filter nicht möglich ist. Die Geräte werden gebrauchsfertig in einem ausreichend dichten Behälter aufbewahrt.
A 1.4.3.1.1
Fluchtgeräte mit Filter und Vollmaske, Halbmaske oder Mundstückgarnitur als Atemanschluss
Solche Geräte mit Vollmaske, Halbmaske oder Mundstückgarnitur entsprechen in ihrem Aussehen und ihrer Wirkungsweise den Filtergeräten. Lediglich in ihren Verpackungen sind die besonderen Anforderungen an ein Fluchtgerät berücksichtigt.
A 1.4.3.1.2
Fluchtgeräte mit Filter und Haube als Atemanschluss
Diese Gerätegruppe hat als Atemanschluss eine Vollmaske oder Halbmaske, die fest mit der Haube verbunden ist. Die Haube bedeckt den Kopf und unter Umständen Hals und Schulter. Der Vorteil dieser Ausführungsform ist, dass hierbei auch die Haare, der Kopf und die Augen vor Reizstoffen bzw. Wärme geschützt werden. Nach der Art der verwendeten Filter unterscheidet man:
Filtergeräte mit Haube (Brandfluchthaube) bei Bränden nach DIN EN 403, die mit Kombinationsfiltern ausgerüstet sind, die auch gegen das giftige Kohlenstoffmonoxid schützen. Sie bieten einen Schutz für z.B. 15 Minuten.
Filtergeräte mit Haube (Industriefluchthaube), die mit Kombinationsfiltern ausgerüstet sind, aber keinen Schutz gegen Kohlenstoffmonoxid bieten.
A 1.4.3.1.3
Filterselbstretter
Diese Gerätegruppe hat als Atemanschluss ein Mundstück mit Nasenklemme. Sie werden entweder direkt am Kopf getragen, durch das Mundstück geführt und mittels Kopftrageband am Kopf gehalten oder sie werden durch ein Nackentrageband gehalten und vor der Brust getragen. Letztere sind mit einen Atemschlauch ausgestattet, der den Filterteil mit dem Mundstück verbindet.
Über einen Lufteinlass, der mit einem Staubschutz versehen ist, gelangt die CO-haltige Umgebungsluft in den mehrstufigen Filterteil inklusiv Katalysator, der Kohlenmonoxid zu Kohlendioxid umwandelt. Dieser Prozess setzt Wärme frei. Filterselbstretter sind daher mit einem regenerativ wirkenden Wärmetauscher ausgestattet. Die ausgeatmete Luft wird über ein Ausatemventil in die Umbebungsluft abgegeben. Ein Trockenmittel schützt den Katalysator vor eindringender Feuchtigkeit.
Filterselbstretter werden gemäß der DIN EN 404 in 4 Klassen eingeteilt, je nach Einsatzdauer und Einsatzschwere. Der Typ A ist für Atemminutenvolumen von 30 l/min ausgelegt. Der Typ B deckt erschwerte Fluchtbedingungen ab und ist für ein Atemminutenvolumen von 40 l/min vorgesehen. Werden Filterselbstretter unter besonders rauen Umgebungsbedingungen benutzt, wie sie im Untertageeinsatz des Bergbaus vorherrschen, dann müssen sie besondere mechanische Festigkeiten aufweisen. Derartige Geräte werden mit einem "R" (rough handling) gekennzeichnet.
Für Ausbildungszwecke stehen Übungsgeräte zur Verfügung.
Minimale Testdauer der Filterselbstretter | |||
---|---|---|---|
Klasse | Minutenvolumen (l/min) | Minimale Testdauer (min) | |
Typ A | Typ B | ||
FSR 1 | 30 | 40 | 60 |
FSR 2 | 30 | 40 | 75 |
FSR 3 | 30 | 40 | 90 |
FSR 4 | 30 | 40 | 120 |
A 1.4.3.2
Fluchtgeräte als Isoliergerät
Fluchtgeräte, die über einen begrenzten Vorrat an Atemluft verfügen oder durch die die Atemluft des Gerätträgers regeneriert wird, werden umgangssprachlich als "Selbstretter" bezeichnet. Sie sind von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkende Atemschutzgeräte.
Nach dem Vorrat an Atemluft oder Sauerstoff unterscheidet man:
Behältergeräte mit Druckluft (Druckluft-Selbstretter),
Regenerationsgeräte mit Drucksauerstoff (Drucksauerstoff-Selbstretter),
Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff (KO2 bzw. NAClO3).
Als Atemanschluss werden im allgemeinen Mundstückgarnituren mit Schutzbrillen oder Vollmasken, aber auch Atemschutzhauben verwendet.
A 1.4.3.2.1
Druckluft-Selbstretter
A 1.4.3.2.1.1
Druckluft-Selbstretter mit Vollmaske oder Mundstückgarnitur
Diese Geräte werden nach ihrer nominellen Haltezeit in Stufen von 5 min eingeteilt.
Der Atemluftvorrat von mindestens 200 l wird in einer Druckluftflasche mitgeführt. Der maximale Fülldruck der Druckluftflasche kann 200 bar oder 300 bar betragen. Die Reduzierung des Flaschendruckes kann entweder zweistufig mittels Druckminderer und Lungenautomat oder einstufig erfolgen.
Das Gerät ist mit einer Druckanzeigevorrichtung (Druckmessgerät, Indikator) ausgerüstet, an welcher der Füllzustand der Druckluftflasche abgelesen werden kann.
Entsprechend den sich bei der Beatmung im Atemanschluss einstellenden Druckverhältnissen, gibt es Geräte in Normaldruckausführung oder in Überdruckausführung.
Man unterscheidet zwischen Geräten für stationäres Bereithalten und Mitführgeräten.
Geräte für stationäres Bereithalten sind in einem Behälter so aufbewahrt, dass sie gegen Einwirkung von Schadstoffen und Witterung geschützt sind. Bei der Entnahme des Gerätes aus dem Behälter öffnet sich der Flaschenverschluss selbsttätig. In Offenstellung muss dieser gegen unbeabsichtigtes Schließen gesichert sein.
Mitführgeräte sind so geschützt, dass ein einfaches Öffnen und Anlegen möglich ist. Das Gerätegewicht des gebrauchsfertigen Druckluftselbstretters liegt unter 5 kg.
Ein Behältergerät mit Druckluft für Selbstrettung (Druckluft-Selbstretter) nach DIN EN 402 besteht aus den in Bild 31 dargestellten Bauteilen.
A 1.4.3.2.1.2
Druckluft-Selbstretter mit Haube
Druckluft-Selbstretter mit Haube nach DIN EN 1146 werden nach ihrer nominellen Haltezeit in Stufen von 5 min eingeteilt.
Sie ermöglichen dem Benutzer die Atmung aus einer mit einem kontinuierlichen Luftvolumenstrom versorgten Atemschutzhaube. Die Atemluft wird einer oder mehreren Druckluftflasche(n) entnommen. Ausatem- und Überschussluft entweichen aus der Haube durch ein Ausatemventil (falls vorhanden) oder an den Begrenzungen der Haube direkt in die Umgebungsatmosphäre. Die Druckluftflasche wird entweder durch ein Schnellöffnungsventil oder eine gleichartige Einrichtung geöffnet. Die Haube darf erst angelegt werden, wenn vorher die Druckluftflasche(n) geöffnet ist (sind). Unter Hauben ohne Luftzufuhr besteht Erstickungsgefahr.
Das Gerät ist mit einem Druckanzeiger ausgerüstet, an welchem der Füllzustand der Druckluftflasche(n) abgelesen werden kann.
Geräte, die längere Zeit mitgeführt werden müssen, dürfen einschließlich Tragebehälter nicht mehr als 5 kg wiegen. Werden die Geräte stationär bereit gehalten, ist ein Gewicht bis 7 kg zulässig.
A 1.4.3.2.2
Drucksauerstoff-Selbstretter
Ein solches Gerät nach DIN EN 13 794 besteht aus den in Bild 32 dargestellten Bauteilen. Der zur Atmung notwendige Sauerstoff wird in einer Sauerstoff-Flasche einem maximalen Fülldruck bis zu 300 bar mitgeführt.
Bei Drucksauerstoff-Selbstrettern gelangt das Ausatemgas vom Atemanschluss über einen Atemschlauch und eine Regenerationspatrone in den Atembeutel, der zur Speicherung des Atemgases dient. Die Regenerationspatrone enthält ein CO2-Absorptionsmittel, z.B. Atemkalk, welches das in der Ausatemluft enthaltene Kohlenstoffdioxid bindet. Das regenerierte Atemgas gelangt aus dem Atembeutel über den Atemschlauch wieder zum Atemanschluss. Im Atemschlauch herrscht Pendelatmung. Als Atemanschluss wird eine Vollmaske oder eine Mundstückgarnitur mit Schutzbrille verwendet.
Zum Ersatz des vom Gerätträger verbrauchten Sauerstoffs wird durch Konstantdosierung oder durch atemgesteuerte Dosierung oder eine geeignete Kombination beider Sauerstoff aus dem Vorrat dem Atemkreislauf zugeführt. Überschüssiges Atemgas kann über ein selbsttätig wirkendes Überdruckventil in die Umgebungsatmosphäre entweichen.
Drucksauerstoff-Selbstretter besitzen einen Druckanzeiger, an dem der Flaschendruck abgelesen werden kann.
Drucksauerstoff-Selbstretter werden nach der nominellen Haltezeit in Stufen von 5 min bis zu 30 min und darüber in Stufen von 10 min eingeteilt.
Die Gewichte der kompletten Drucksauerstoff-Selbstretter einschließlich Tragebehälter liegen zwischen 3 kg und 6 kg.
A 1.4.3.2.3
Selbstretter als Regenerationsgeräte mit Chemikalsauerstoff
Je nach Art des Sauerstoffvorrates unterscheidet man
Chemikalsauerstoff-Selbstretter (KO2)
und
Chemikalsauerstoff-Selbstretter (NaCIO3).
A 1.4.3.2.3.1
Chemikalsauerstoff-Selbstretter (KO2)
Bei Chemikalsauerstoff-Selbstrettern (KO2) gelangt das Ausatemgas vom Atemanschluss über Atemschlauch, Wärmeaustauscher und Ausatemventil in die Regenerationspatrone und von hier in den Atembeutel. In der Regenerationspatrone, die mit KO2 gefüllt ist, wird die Feuchtigkeit und das Kohlenstoffdioxid der Ausatemluft chemisch gebunden und Sauerstoff im Überschuss freigesetzt.
Das regenerierte Atemgas gelangt aus dem Atembeutel über Luftfilter, Einatemventil, Wärmeaustauscher und Atemschlauch wieder zum Atemanschluss. Zur besseren Ausnutzung des Chemikalvorrates wird bei Kleingeräten die Regenerationspatrone sowohl bei der Ausatmung als auch bei der Einatmung durchströmt.
Überschüssiges Atemgas kann durch ein selbsttätig wirkendes Überdruckventil in die Umgebungsatmosphäre entweichen.
Die Sauerstoffentwicklung ist abhängig vom Atemminutenvolumen. So werden in Ruhe wesentlich längere Haltezeiten als bei starker physischer Beanspruchung schwerer Arbeit erreicht. Die Sauerstoffentwicklung passt sich also selbsttätig dem Sauerstoffbedarf des Benutzers an.
Das Luftfilter reinigt die Einatemluft. Der Wärmeaustauscher kühlt die Einatemluft. Er nimmt die in der Regenerationspatrone entstandene Wärme während des Einatmens auf und gibt sie bei der Ausatmung an die 37 °C warme Ausatemluft wieder ab. Als Atemanschluss wird bei den bisher bekannten Geräten eine Mundstückgarnitur verwendet. Das einsatzbereite Gerät ist in einem Tragebehälter aus Edelstahl oder Kunststoff luftdicht verpackt.
Chemikalsauerstoff-Selbstretter (KO2) werden nach der nominellen Haltezeit in Geräteklassen in Stufen von 5 min bis zu 30 min und darüber in Stufen von 10 min eingeteilt.
Die angegebenen nominellen Haltezeiten beziehen sich auf ein Atemzeitvolumen von 35 l/min.
Die Gerätegewichte der kompletten Chemikalsauerstoff-Selbstretter (KO2) einschließlich Tragebehälter liegen zwischen 2 kg und 6 kg.
Ein Chemikalsauerstoff-Selbstretter (KO2) nach DIN EN 13 794 besteht aus den in Bild 33 dargestellten Bauteilen.
A 1.4.3.2.3.2
Chemikalsauerstoff-Selbstretter (NaCIO3)
Chloratselbstretter werden nach der nominellen Haltezeit in Geräteklassen in Stufen von 5 min bis zu 30 min und darüber in Stufen von 10 min eingeteilt.
Bei diesen Geräten wird Sauerstoff durch thermische Zersetzung von NaClO3 entwickelt. Nach Zündung der Chemikalpatrone durch einen Starter wird eine konstante Sauerstoffmenge von ca. 4 l/min entwickelt, die den Bedarf auch bei hoher Belastung abdeckt. Die Sauerstoffentwicklung kann nicht mehr unterbrochen werden. Die Einsatzzeit ist wegen der konstanten Sauerstoffabgabe nicht variabel.
Überschüssiges Atemgas wird über ein Überschussventil in die Umgebungsatmosphäre abgegeben.
Das Ausatemgas wird in einer Regenerationspatrone regeneriert, welche mit Atemkalk gefüllt ist.
Als Atemanschluss wird eine Mundstückgarnitur mit Schutzbrille oder eine Vollmaske verwendet.
Ein Chloratselbstretter auf NaClO3-Basis nach DIN EN 13 794 besteht aus den in Bild 34 dargestellten Bauteilen.