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Anlage 6 TRGS 510 - Weitere stark oxidierende oder sehr reaktionsfähige Stoffe

In Anlage 6 werden stark oxidierende oder sehr reaktionsfähige Stoffe aufgeführt, die nicht als oxidierende Flüssigkeiten oder Feststoffe der Kategorie 1, gekennzeichnet mit H271, oder in Verpackungsgruppe I der Klasse 5.1 nach Gefahrgutrecht eingestuft sind.

Hinweis:

Die aufzuführenden Stoffe werden nach noch festzulegenden Eigenschaftskriterien festgelegt. Bis dahin enthält Anlage 6 keine Stoffe.