TRBS 2141 Teil 3 - TR Betriebssicherheit 2141 Teil 3

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 TRBS 2141 Teil 3 - Begriffsbestimmungen (1)

Außer Kraft am 23. Mai 2019 durch die Bek. vom 14. März 2019 (GMBl S. 270)

Über die in der TRBS 2141 definierten Begriffe hinaus werden folgende Begriffe festgelegt:

2.1 Lösbare Verbindungen

Lösbare Verbindungen umfassen Dichtelemente und weitere für die Dichtheit notwendige Konstruktionselemente z.B. Flansche, Schraubverbindungen.

2.2 Verschlüsse

Verschlüsse stellen den direkten Abschluss zu der das Druckgerät umgebenden Atmosphäre her. Verschlüsse sind zum Beispiel Blindflansche, von innen eingesetzte Deckel, Deckel mit besonderen Verschlusselementen und Schnellverschlüsse. Sie umfassen ebenfalls Dichtelemente und weitere für die Dichtheit notwendige Konstruktionselemente.

Schnellverschlüsse sind nach DIN EN 13445-5 unterteilt in:

  • Bajonettverschluss,

  • Verschluss mit zentral angeordnetem Verschlusselement,

  • Ringverschluss,

  • Bügelverschluss,

  • Schiebetürverschluss und ähnliche Verschlussarten.

2.3 Auf Dauer technisch dichte Anlagenteile

Anlagenteile gelten als auf Dauer technisch dicht, wenn

  • sie so ausgeführt sind, dass sie aufgrund ihrer Konstruktion technisch dicht bleiben oder

  • ihre technische Dichtheit durch Wartung und Überwachung ständig gewährleistet wird.

Beispiele für auf Dauer technisch dichte Anlagen- und Ausrüstungsteile siehe TRBS 2152 Teil 2 Abschnitt 2.4.3.2.

2.4 Technisch dichte Anlagenteile

Anlagenteile gelten als technisch dicht, wenn bei einer für den Anwendungsfall geeigneten Dichtheitsprüfung oder Dichtheitsüberwachung bzw. -kontrolle, z.B. mit schaumbildenden Mitteln oder mit Lecksuchgeräten oder Leckanzeigegeräten, eine Undichtheit nicht feststellbar ist.

Beispiele für technisch dichte Anlagenteile siehe TRBS 2152 Teil 2 Abschnitt 2.4.3.3.