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Abschnitt 2.4.3.3 TRBS 2152 Teil 2/TRGS 722 - Technisch dichte Anlagenteile

(1) Bei Anlagenteilen, die technisch dicht sind, sind seltene Freisetzungen zu erwarten.

(2) Anlagenteile gelten als technisch dicht, wenn bei einer für den Anwendungsfall geeigneten Dichtheitsprüfung oder Dichtheitsüberwachung bzw. -kontrolle, z.B. mit schaumbildenden Mitteln oder mit Lecksuch- oder -anzeigegeräten, eine Undichtheit nicht erkennbar ist.

(3) Beispiele für technisch dichte Anlagenteile sind:

  1. 1.
    Flansch mit glatter Dichtleiste und keinen besonderen konstruktiven Anforderungen an die Dichtung,
  2. 2.
    Schneid- und Klemmringverbindungen in Leitungen größer DN 32,
  3. 3.
    Pumpen, deren Dichtheit nur auf einer einfach wirkenden Gleitringdichtung beruht,
  4. 4.
    lösbare Verbindungen nach Nummer 2.4.3.2, die nicht nur selten gelöst werden.