Anhang 2 - Einschätzung des Risikopotenzials von Wildtieren
Das Risikopotenzial des Tierbestandes ist nach den aktuellen Erkenntnissen der Tiergärtnerei zu ermitteln.
Bei der Ermittlung des Risikopotenzials sind zusätzlich die individuellen Eigenschaften zu berücksichtigen.
Die folgende Zuordnung zu gefährlichen oder besonders gefährlichen Tieren hat beispielhaften Charakter.
Maßnahmen zum Umgang hat der Unternehmer nach Maßgabe des Abschnitts 3.6.3 zu veranlassen.
Gefährliche Tiere | Besonders gefährliche Tiere |
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Säugetiere | |
Affen ab Makakengröße | Menschenaffen und männliche Paviane |
Großbären | |
Geparde, Kleinkatzen in Einzelfällen | alle Großkatzen (außer Geparde) |
Wölfe, afrikanische Wildhunde | Fleckenhyänen |
große Robben (Klappmützen, See-Elefanten) | Bullen von großen Robben in Einzelfällen |
Elefanten | Elefantenbullen |
Einzeltiere (besonders männliche) bei: pferdeartigen Tieren, Tapiren, Nashörnern, Schweinearten, Flusspferden, Alt- und Neuweltkamelen, Hirschen, Giraffen, Antilopen, Rindern | männliche Großhirsche in der Brunft im Einzelfall |
Vögel | |
Harpyie, Strauß, Kasuar, in Einzelfällen männliche Nandus und Emus | in Einzelfällen Kasuar und männliche Strauße |
Reptilien | |
Giftschlangen (Kreuzotter, Hornviper) | Kobra, Mamba, Puffotter, Klapperschlange |
Riesenschlangen ab etwa 3 m Länge | Krustenechsen |
Krokodile ab ca. 2 m Länge, große Warane | Krokodile ab ca. 3 m Länge |
Fische | |
Haie ab ca. 1 m Länge | große Haie ab ca. 2 m Länge |
aquatische Gifttiere (inkl. Wirbellose) | Steinfische |
Rotfeuerfische | |
Fischarten, die stark elektrische Felder erzeugen | |
Wirbellose | |
Skorpione, Skolopender, Giftspinnen |