TRG 380 - TR Druckgase 380

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Abschnitt 4 TRG 380 - Behälter (1)

4.1 Werkstoffe

4.1.1 Für die Werkstoffe der Behälter gilt TRG 200, ausgenommen Nummer 3.2. Die Maßgaben der nachfolgenden Nummern 4.1.2 bis 4.1.5 müssen beachtet sein.

4.1.2 Die Werkstoffe müssen beruhigt vergossen sein.

4.1.3 Ausgangsbleche müssen gekennzeichnet sein. TRG 201 Nummer 4 gilt entsprechend.

4.1.4 Bei technologischen Biegeversuchen (Faltversuchen) an Proben, die aus den Schweißnähten fertiger wärmebehandelter Behälter entnommen worden sind, dürfen beim Biegewinkel von 180° Anrisse bei den in Tafel 1 genannten Dorndurchmessern nicht auftreten (2).

4.1.5 An fertigen wärmebehandelten Behältern muß die Bruchdehnung (L0 = 5 d) in Prozent

12500
>__________________________________
ermittelte Zugfestigkeit in N/mm2

sein; sie darf nicht geringer sein als 16 % (3).

Tafel 1. Dorndurchmesser beim technologischen Biegeversuch (Faltversuch) nach Nummer 4.1.4

tatsächliche Zugfestigkeit
N/mm2
Dorndurchmesser
mm
<= 4402fache Probendicke
> 440 bis = 5203 " "
> 520 bis = 6004 " "
> 600 bis = 7005 " "

4.2 Konstruktion und Bemessung

4.2.1 Die Behälter müssen

  1. 1.

    in ihren Abmessungen DIN 4683 (4) entsprechen, soweit es sich um zylindrische Behälter handelt,

  2. 2.

    für einen Prüfüberdruck von mindestens 30 bar ausgelegt sein.

4.2.2 Bei Schweißnähten ist von einer Wertigkeit v = 1,0 auszugehen.

4.2.3 Die Behälter sind gegen inneren Überdruck zu berechnen. Hierfür gelten die TRG 220 Nummern 2.2 und 3 sowie die TRG 221 bis 226. Die Maßgaben nach Nummern 4.2.4 und 4.2.5 müssen beachtet sein.

4.2.4 In die Berechnungsformel darf für K ein größerer Wert als 0,75 sigma B nicht eingesetzt werden.

4.2.5 Die ausgeführte Wanddicke des zylindrischen Teiles des Behälters darf an keiner Stelle geringer sein als die errechnete Wanddicke; sie darf auch nicht geringer sein als (Da ist in mm einzusetzen)

 Da/250 +1

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Zu den Versuchen wird verwiesen auf TRG 290 (in Vorbereitung).

(3) Amtl. Anm.:

Zu den Versuchen wird verwiesen auf TRG 290 (in Vorbereitung).

(4) Amtl. Anm.:

In Vorbereitung