DGUV Information 208-055 - Sicher unterwegs mit dem Transport- und Lastenfahrrad

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Abschnitt 6.1 - 6 Zusätzliche Ausstattung
6.1 Typbedingte Ausstattung

Aus den im Abschnitt 5 genannten Unterscheidungsmerkmalen können sich nachfolgende sogenannte typbedingte Ausstattungsmöglichkeiten ergeben:

Ständer

Ständer dienen dem sicheren Abstellen von Lastenrädern. Bei mehrspurigen Lastenrädern kann darauf verzichtet werden, hier ist jedoch eine geeignete Feststellbremse unabdingbar. In der Praxis finden verschiedene Arten von Ständern Anwendung. Grundsätzlich gilt, je ausladender der Zweibeinständer ist, desto größer ist die Standsicherheit des Lastenrads.

An Bordsteinkanten und großen Bodenunebenheiten oder bei Fahrten quer zum Gefälle und gleichzeitiger starker Seitenlage kann es zum Aufsetzen des Ständers kommen.

Feststellbremse

Feststellbremsen verhindern für die Dauer des Abstellens das Wegrollen des Lastenrades.

Akku

Der Akku ist ein wieder aufladbarer Speicher für elektrische Energie, mit der u. a. der Elektromotor angetrieben wird.

Rückspiegel

Rückspiegel erleichtern den Blick auf den rückwärtigen Verkehr, da sich die Radfahrerin oder der Radfahrer nicht nach hinten drehen muss und trägt damit dazu bei, die Fahrspur sicher zu halten (siehe auch Abschnitt 4.1 Vorgeschriebene Ausstattung).

Wenn der Spiegel über die Breite des Lenkers hinausragt, erhöht sich die Gefahr von Kollisionen mit anderen Verkehrsteilnehmern und Hindernissen.

Fahrtrichtungsanzeiger

Fahrtrichtungsanzeiger können der Erhöhung der Verkehrssicherheit dienen. Sie sind nur an mehrspurigen Lastenrädern oder Lastenrädern mit einem Aufbau, der das Handzeichen des Radfahrenden ganz oder teilweise verdeckt, zulässig.

Die Blinker müssen nach den Regelungen Nr. 50 und 60 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) genehmigt und angebaut sein.

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Abb. 17
Zweibeinständer (mittig)

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Abb. 18
Zweibeinständer (vorn)

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Abb. 19
Feststellbremse (gelöst/arretiert)