TRB 532 - TR Druckbehälter 532

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Abschnitt 5 TRB 532 - Innere Prüfung (1)

5.1 Innere Prüfungen erstrecken sich auf eine Beurteilung der Druckbehälterwandungen, in der Regel durch Besichtigung. Im Zusammenhang mit der inneren Prüfung soll der allgemeine Zustand des Druckbehälters und der Ausrüstung beurteilt werden.

Bei Sicherheitseinrichtungen wird auch die Funktionsfähigkeit beurteilt. Die Beurteilung erfolgt in der Regel unter sinngemäßer Anwendung von Abschnitt 7.

5.2 Durchführung der Prüfung

5.2.1 Die Beurteilung der Druckbehälterwandung erfolgt in der Regel durch Besichtigung, erforderlichenfalls mit einfachen Hilfsmitteln, wie z.B. Spiegel oder Lupe. Soweit zur Beurteilung der Wandung notwendig, ergänzt bzw. ersetzt der Sachkundige die Inaugenscheinnahme durch zusätzliche Prüfmaßnahmen, wie z.B. Wanddickenmessung, Oberflächenrißprüfung oder Druckprüfung.

5.2.2 Ergibt sich aus der Prüfung ein Hinweis auf Schäden der Druckbehälterwandung, die mit den in Abschnitt 5.2.1 genannten Maßnahmen nicht beurteilt werden können, sind weitere geeignete Prüfmaßnahmen, wie z.B. Ultraschallprüfung oder Durchstrahlungsprüfung, anzuwenden.

5.2.3 Der Sachkundige kann die Druckbehälterwandung in besonderen Fällen auch durch eine Nachprüfung des Leergewichtes oder eine Auswertung der Betriebsbeobachtungen beurteilen, wenn die Beobachtung der Behälterbeschickung oder der Betriebsweise auf die Unversehrtheit der Behälterwandung schließen läßt. Hiervon darf z.B. in folgenden Fällen Gebrauch gemacht werden:

  • Analytische Überwachung des Beschickungsgutes auf Verunreinigungen durch Abtrag der Behälterwandung oder

  • Beobachtung des Beschickungsgutes auf Trübung durch Abtrag der Behälterwandung.

5.2.4 Der Sachkundige überprüft, ob die Kriterien für die ordnungsmäßige Aufstellung nach TRB 600 noch erfüllt sind.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)