DGUV Grundsatz 310-001 - Qualifizierung von Aufsichtführenden im Zeltbau

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Abschnitt 4.3 - 4.3 Abschlussprüfung

Zur Feststellung einer erfolgreichen Ausbildungsteilnahme haben die Teilnehmenden der Lehrgänge ihre Kenntnisse im Rahmen einer Prüfung nachzuweisen. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Test zu den Lehrinhalten, in denen die Fachthemen repräsentativ in den Prüfungsfragen enthalten sein müssen. Die Prüfungsfragen sind als Multiple Choice Fragen oder Fragen mit freier Antwort zu stellen. Wird eine festgelegte Fehlerquote überschritten, gilt die Prüfung als nicht bestanden.

Die näheren Einzelheiten regelt eine Prüfungsordnung, die der Ausbildungsträger aufzustellen hat. Dabei dürfen die Anforderungen aus der Musterprüfungsordnung (siehe Anhang 4) nicht maßgeblich unterschritten werden.