TRGS 710 - TR Gefahrstoffe 710

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Abschnitt 2 TRGS 710 - Begriffsbestimmungen (1)

Außer Kraft am 12. Januar 2012 durch die Bek. vom 1. Dezember 2011 (GMBl 2012 S. 10)

2.1 Biomonitoring

Biomonitoring ist die Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur Bestimmung von Gefahrstoffen, deren Metaboliten oder deren biochemischen bzw. biologischen Effektparametern. Dabei ist es das Ziel, die Belastung und die Gesundheitsgefährdung von Beschäftigten zu erfassen, die erhaltenen Analysenwerte mit entsprechenden Werten (siehe Nummer 2.5) zu vergleichen und geeignete Maßnahmen vorzuschlagen, um die Belastung und die Gesundheitsgefährdung zu reduzieren.

2.2 Biologisches Material

Unter biologischem Material versteht man i.a. Blut und/oder Harn, in denen der zu bestimmende Untersuchungsparameter analysiert wird.

2.3 Untersuchungsparameter

Der Untersuchungsparameter ist derjenige chemische Stoff oder der biologische Indikator, dessen Gehalt bzw. Größe im biologischen Material bestimmt wird. Von einem für das Biomonitoring geeigneten Untersuchungsparameter ist zu fordern, daß er die Belastung und/oder Beanspruchung durch den Gefahrstoff zuverlässig, empfindlich und möglichst spezifisch anzeigt. Die Auswahl eines geeigneten Untersuchungsparameters bedarf der arbeitsmedizinischen Fachkunde.

2.4 Analysenverfahren

(1) Ein vollständiges Analysenverfahren umfaßt die

  • präanalytische Phase,
  • die analytische Phase einschließlich der Qualitätssicherung (vgl. Nummer 5) sowie die
  • postanalytische Phase mit der arbeitsmedizinischen Bewertung der Ergebnisse.

(2) Ausgearbeitete und geprüfte Analysenverfahren enthält u.a. die Loseblattsammlung "Analysen in biologischem Material" der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (zu beziehen von WILEY/VCH Verlag GmbH, D-69451 Weinheim).

2.5 Werte zur Beurteilung

(1) Zur Beurteilung der Analysenergebnisse werden die in der TRGS 903 aufgeführten BAT-Werte herangezogen.

(2) Liegen solche Werte nicht vor, kann durch Vergleich des Analysenergebnisses mit in der Fachliteratur gegebenen Empfehlungen wie den Expositionsäquivalenten für krebserzeugende Stoffe (EKA) der MAK- und BAT-Werte-Liste der DFG oder Referenzwerten für die Allgemeinbevölkerung geprüft werden, ob und in welcher Höhe eine berufliche Gefahrstoffbelastung vorliegt.