Abschnitt 2.4 - 2.4 Nachweis der erfolgreichen Teilnahme
Die Fortbildung ist durch eine Lernerfolgskontrolle abzuschließen. Die Art der Lernerfolgskontrolle (zum Beispiel schriftliche oder mündliche Bearbeitung von Fallbeispielen, Durchführung eines Lehrgesprächs) legt der Lehrgangsträger fest. Dabei ist der Schwerpunkt darauf zu legen, nachzuweisen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Lage sind, eine Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen.
Bei Lehrgängen zur Anwendung eines einzigen VSK, einer einzigen EGU oder einzigen branchenspezifischen Handlungsempfehlung kann diese Erfolgskontrolle entfallen (siehe Tabelle 2 Zeile A).
Der Erfolg etwaiger Selbstlernphasen ist jeweils durch eine zusätzliche Lernerfolgskontrolle zu überprüfen.
Über den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme wird den Teilnehmerinnen oder Teilnehmern vom Lehrgangsträger eine Bescheinigung ausgestellt (Muster siehe Anhang 1).
Bei einer nicht erfolgreichen Teilnahme können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei Bedarf eine Teilnahmebestätigung erhalten.
Abkürzungsverzeichnis
ArbMedVV | Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge |
---|---|
BG BAU | Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft |
BGW | Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege |
DGUV | Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung |
EGU | Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger |
EMKG | Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe |
GefStoffV | Gefahrstoffverordnung |
GisChem | Gefahrstoffinformationssystem Chemikalien der BG RCI und der BGHM |
GVS | Gesundheitsvorsorge |
LE | Lehreinheiten |
ODIN | Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen |
SDB | Sicherheitsdatenblatt |
STOP | STOP-Prinzip: Hierarchie der Schutzmaßnahmen: Substitution, Technische Maßnahmen, Organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzmaßnahmen |
TRGS | Technische Regel für Gefahrstoffe |
VSK | Verfahrens- und Stoffspezifische Kriterien |
ZED | Zentrale Expositionsdatenbank |