DGUV Grundsatz 313-003 - Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

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Anhang 1 - Muster einer Teilnahmebescheinigung

Bescheinigung
Fortbildungsmaßnahme nach dem DGUV Grundsatz 313-003
"Grundanforderungen an spezifische Fortbildungsmaßnahmen als Bestandteil der Fachkunde zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"
Herr/Frau Mustermann geboren am TT.MM.JJJJ hat
vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx
an einer spezifischen Fortbildungsmaßnahme
nach dem DGUV Grundsatz 313-003
durch den [Lehrgangsträger] erfolgreich teilgenommen 1)
"Titel des Seminars"
Die Fortbildungsmaßnahme hatte einen Umfang von [6/8/12/16/24/36/48/...] Lehreinheiten und vermittelt die Kenntnisse zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach Tabelle 2 Zeile [A/B/C/D]
[A] Das spezielle VSK oder die spezielle EGU oder Branchenspezifische Handlungsempfehlung ist konkret benennen
[B] Benennung der konkreten Branchen
[C] Durchführung mit Hilfe von kategorisierenden Bewertungsschemata
[D] Durchführung Gefährdungsbeurteilung bei vollständig selbstständiger Informationsbeschaffung und Beurteilung
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Ort/DatumUnterschrift

Bitte Hinweise auf der Rückseite beachten

Seminarschwerpunkte

Aufgabe:
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung... aller relevanten Tätigkeiten ...
Mindestanzahl der Lehreinheiten für Personen mit spezifischen Vorkenntnissen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie im Gefahrstoffrecht
Fachkräfte für Arbeitssicherheit/Betriebsärzte/BetriebsärztinnenBeauftragte im Arbeits- und Gesundheitsschutzsonstige Personen
Aunter Anwendung mit einem speziellen VSK oder einer speziellen EGU oder einer branchenspezifischen Handlungsempfehlung 6 LE Präsenz8 LE Präsenz8 LE Präsenz
Bunter Zuhilfenahme von mehreren VSKs, EGU oder branchenspezifischen Handlungsempfehlungen12 LE davon mind. 8 LE Präsenz16 LE davon mind. 12 LE Präsenz16 LE davon mind. 12 LE Präsenz
Cunter Anwendung von Arbeitshilfen, z. B. GESTIS-Stoffmanager, EMKG16 LE davon mind. 12 LE Präsenz24 LE davon mind. 18 LE Präsenz32 LE davon mind. 24 LE Präsenz
Dbei vollständig selbstständiger Informationsbeschaffung und Beurteilung24 LE davon mind. 18 LE Präsenz36 LE davon mind. 27 LE Präsenz48 LE davon mind. 36 LE Präsenz

Hinweis

Fachkundig im Sinne der Gefahrstoffverordnung 2) ist, wer zur Ausübung bestimmter Aufgaben über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe.

Die Fachkunde umfasst im Wesentlichen folgende Komponenten:

  1. 1.

    Eine geeignete Berufsausbildung oder eine entsprechende Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit und

  2. 2.

    Kompetenz im Arbeitsschutz, die Kenntnisse und Fähigkeiten umfasst.

Die Kenntnisse können durch Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen erworben werden.

Vergleiche: "Klarstellung des AGS zur Fachkunde für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV", Stand 15.11.2016 und TRGS 400 [www.baua.de].