TRD 604 Blatt 1 Anlage 1 - TR Dampfkessel 604 Blatt 1 Anlage 1

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 2 TRD 604 Blatt 1 Anlage 1 - Abschaltung der Feuerung (1)

Die Abschaltung der Feuerung erfolgt durch Unterbrechung des Brennstoffmassenstroms und Anpassung des Luftmassenstroms (unter Berücksichtigung von Abschnitt 3.1).

Die Feuerung ist bei Ansprechen in folgenden Fällen selbsttätig abzuschalten und zu verriegeln:

(1)bei Ausfall der Verbrennungsluft
(2)bei Ausfall des Saugzuggebläses oder bei nicht ausreichend freiem Abgasweg
(3)bei nicht ausreichendem Feuerraumunterdruck (2)
(4)bei Ausfall der Steuerenergie
(5)bei unzulässiger Erwärmung im Bereich des Schlackeabwurfs
(6)bei Ansprechen von Begrenzern nach TRD 604 Blatt 1
(7)bei Ausfall einer Speisepumpe und/oder einer der beiden Energiequellen nach Abschnitt 4.3.2
(8)bei nicht ausreichendem Speisewasservorrat nach Abschnitt 4.3.2
(9)bei Ausfall einer Umwälzpumpe und/oder einer der beiden Energiequellen nach Abschnitt 5
(10)bei Ausfall einer Speisepumpe und/oder einer der beiden Energiequellen nach Abschnitt 6
(11)bei Ausfall einer Umwälzpumpe und/oder einer der beiden Energiequellen nach Abschnitt 7

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Abschaltverzögerungen bis zu 15 sec sind zulässig.