TRAC 410 - TR Acetylenanlagen 410

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Abschnitt 2 TRAC 410 - Antrag, Antragsunterlagen, Baumuster (1)

2.1 Antrag

2.11 Der Antrag auf Bauartzulassung ist in vier Stücken über die Bundesanstalt für Materialprüfung, Unter den Eichen 87, 1000 Berlin 45, die die Zulassungsprüfung vorzunehmen hat, an die zuständige Behörde (Zulassungsbehörde) zu richten. Aus dem Antrag müssen hervorgehen

  1. 1.

    Antragsgegenstand und dessen bestimmungsgemäße Verwendung,

  2. 2.

    Firmenbezeichnung und Anschrift des Herstellerwerkes,

  3. 3.

    die beigefügten Antragsunterlagen.

Der Antrag kann sich auf eine Größe oder auf mehrere gleichartige und im selben Werk hergestellte Größen des Gegenstandes erstrecken.

2.12 Weicht der Gegenstand von Bestimmungen der TRAC ab, muß im Antrag angegeben sein, auf welche andere Weise die Sicherheit gewährleistet ist.

2.2 Antragsunterlagen

Dem Antrag sind alle für die Festlegung und die Prüfung des Gegenstandes erforderlichen Unterlagen in vier Stücken beizufügen. Hierzu gehören in der Regel folgende Unterlagen:

  1. 1.

    Beschreibung der Bauart und Funktion,

  2. 2.

    Zusammenstellungszeichnung nebst Stückliste mit Werkstoffangaben,

  3. 3.

    Einzelteilzeichnungen mit den für die Prüfung notwendigen Maßangaben,

  4. 4.

    Montageanweisung,

  5. 5.

    Vorschriften für die bestimmungsgemäße Verwendung.

2.3 Baumuster

Der Bundesanstalt für Materialprüfung sind auf Anforderung die für die Prüfung nach Nummer 3 erforderlichen, den Antragsunterlagen entsprechenden Baumuster zu überlassen. Die voraussichtlich erforderliche Zahl der Baumuster ergibt sich aus dem Prüfumfang nach TRAC 401.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)