Abschnitt 4 TRG 104 - Erläuterungen zu der Anlage(1)
Spalte | Erläuterungen |
---|---|
1 | Benennung der Gruppe |
2 | Aufzählung der Druckgase, die zu der gleichen Gruppe gehören. Im allgemeinen sind vorab die charakteristischen Merkmale der Druckgase der betreffenden Gruppe angegeben. |
3 | Durch ¤ sind die Behältertypen herausgestellt, die verwendet werden dürfen. |
4 | Unter dieser Spalte sind für die betreffende Gruppe die besonderen Maßgaben genannt, durch die die allgemeinen Maßgaben nach Nummer 3 ergänzt oder geändert werden. |
Übergangsregeln
TRG 104 ist spätestens mit dem Beginn des auf ihre Veröffentlichung durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Bundesarbeitsblatt folgenden 6. Kalendermonats anzuwenden.
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)