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Abschnitt 4.4.2 - 4.4.2 Zusätzliche Anforderungen an Filterbehälter

Filterbehälter sollen so aufgestellt sein, dass Wartungs-, Kontroll- und Reparaturarbeiten von sicheren Standplätzen aus möglich sind. Sichere Standplätze sind z.B.

  • festmontierte Podeste,

  • Hubarbeitsbühnen oder

  • durch Aufsetz-, Einhak- oder Einhängevorrichtung gesicherte Stufenanlegeleitern.

Siehe hierzu auch Abschnitt 5.16.2 "Arbeiten mit Absturzgefahren".

An Filterbehältern soll der für die auszuführenden Arbeiten erforderliche Freiraum vorhanden sein.

Der erforderliche Freiraum soll z.B. eine leichte Zugänglichkeit des Mannloches gewährleisten sowie den gegebenenfalls erforderlichen Einsatz eines Hebezeuges über dem Filterbehälter ermöglichen. Der erforderliche Freiraum beträgt nach Abschnitt 6.5.2 der DIN 19643-1 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser - Teil 1: Allgemeine Anforderungen" mindestens 60 cm.

Luftverdichter für die Filterspülanlagen sollen dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Dies ist z.B. durch Schalldämpfer oder durch Kapselung erfüllt.