TRB 511 - TR Druckbehälter 511

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Abschnitt 6 TRB 511 - Bescheinigung über die Vorprüfung (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

6.1 Die Vorprüfung wird durch einen Vorprüfungsvermerk (Muster siehe Anhang) auf den vorgeprüften Unterlagen bestätigt.

6.2 Der Vorprüfungsvermerk gilt solange, bis eine. Änderung oder Ergänzung des der Auslegung des Behälters zugrundegelegten Regelwerkes eine Änderung an den Vorprüfungsunterlagen erfordert. Bei Änderung oder Ergänzung des Regelwerkes nach Satz 1 gilt die Vorprüfung für die Bauzeit des Druckbehälters, mindestens jedoch 1 Jahr.

6.3 Wesentliche Informationen für die Bau- und Abnahmeprüfung sind als Ergänzung des Vorprüfvermerkes aufzuführen, insbesondere, wenn einzelne Prüfungen nach Abschnitt 4 nicht in vollem Umfang zum Zeitpunkt der Vorprüfung oder Bauprüfung durchgeführt werden können.