Abschnitt 4 TRD 451 - Berechnung (1)
4.1 Abweichend von TRD 300 Abschnitt 9 Tafel 5 braucht bei der Bestimmung der zulässigen Spannung nach Gleichung (1) die Zugfestigkeit B bei 20 % nicht berücksichtigt zu werden.
4.2 Die Berechnung der Wanddicke erfolgt grundsätzlich für 24 bar. Dieser Berechnungsdruck setzt sich zusammen aus dem Dampfdruck von 20 bar bei 50 °C (höchste angenommene Temperatur des Mediums) und einem Zuschlag von ca. 20 % zur Verringerung der Nennspannung als vorbeugende Maßnahme gegen Spannungsrißkorrosion. Der Zuschlag entfällt für nichtrostende austenitische Stähle.
4.3 Zusatzkräfte in der Druckbehälterwandung werden nach AD-Merkblatt S 3 rechnerisch berücksichtigt. In der Regel handelt es sich bei liegenden Ammoniakbehältern um Zusatzkräfte, die durch die Behälterstühle oder Sättel, auch in Abhängigkeit von der Bettungsart, entstehen können. Hierfür ist AD-Merkblatt S 3/2 maßgebend (2)