TRD 451 - TR Dampfkessel 451

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Abschnitt 4 TRD 451 - Berechnung (1)

4.1 Abweichend von TRD 300 Abschnitt 9 Tafel 5 braucht bei der Bestimmung der zulässigen Spannung nach Gleichung (1) die Zugfestigkeit sigm_pfB bei 20 % nicht berücksichtigt zu werden.

4.2 Die Berechnung der Wanddicke erfolgt grundsätzlich für 24 bar. Dieser Berechnungsdruck setzt sich zusammen aus dem Dampfdruck von 20 bar bei 50 °C (höchste angenommene Temperatur des Mediums) und einem Zuschlag von ca. 20 % zur Verringerung der Nennspannung als vorbeugende Maßnahme gegen Spannungsrißkorrosion. Der Zuschlag entfällt für nichtrostende austenitische Stähle.

4.3 Zusatzkräfte in der Druckbehälterwandung werden nach AD-Merkblatt S 3 rechnerisch berücksichtigt. In der Regel handelt es sich bei liegenden Ammoniakbehältern um Zusatzkräfte, die durch die Behälterstühle oder Sättel, auch in Abhängigkeit von der Bettungsart, entstehen können. Hierfür ist AD-Merkblatt S 3/2 maßgebend (2)

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Darüber hinaus sind bei Doppelwandbehältern die durch Dehnungsbehinderung in den Anschlußbereichen zwischen Außen- und Innenbehälter auftretenden Zusatzkräfte zu berücksichtigen.