Abschnitt 6.9 - 6.9 Systemfreie Bauteile
6.9.1 Allgemein
Systemfreie Bauteile sind keine Bauteile, die von Herstellern in Gerüsten aus vorgefertigten Bauteilen, wie z. B. Rahmen- oder Modulgerüsten verwendet werden. Sie werden ebenfalls systemunabhängige Bauteile genannt, da sie auch in zugelassenen Gerüstsystemen eingesetzt werden dürfen. In diesem Abschnitt werden die Anforderungen an systemfreie Bauteile beschrieben.
Systemfreie Bauteile sind entsprechend der Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen zugelassenen Gerüstsystems zu verwenden. Wird davon abgewichen, ist die Standsicherheit zu gewährleisten, siehe 4.2.2.
6.9.2 Gerüstrohre
Als systemfreie Gerüstrohre müssen verwendet werden:
Stahlrohre nach DIN EN 39 mit einer Mindestwanddicke von 3,2 mm. Sie sind mit einem Korrosionsschutz nach Abschnitt 8.1 DIN EN 12811-2 versehen. Desweitern geben Hersteller für systemfreie Stahlrohre eine Übereinstimmungserklärung nach vorheriger Prüfung des Bauprodukts durch eine anerkannte Prüfstelle (ÜHP) ab, siehe Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Systemfreie Gerüstrohre können auch mit einem Übereinstimmungszeichen der Länder (Ü-Zeichen) gekennzeichnet sein.
Aluminiumrohre nach Abschnitt 4.2.2.1 DIN EN 12811-1 in Verbindung mit Abschnitt 6.1, Anhang A.4 DIN EN 12811-2, mit mindestens 4,0 mm Wanddicke.
6.9.3 Kupplungen
Für den Anschluss von Kupplungen an Systembauteile müssen die Anforderungen der DIN EN 74-1 und der entsprechenden Zulassungen beachtet werden.
Es dürfen nur nach DIN EN 74-1 gekennzeichnete oder vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) geprüfte Kupplungen verwendet werden.
Kupplungen mit Schraubverschluss müssen mit einem Moment von 50 Nm angezogen werden.
50Nm entsprechen bei einem Hebelarm von 25cm einer Kraft von 20kg.
Keilkupplungen sind mit einem 500 g schweren Hammer bis zum Prellschlag fest zu schlagen.
6.9.4 Güteanforderungen an Holzbauteile
Gerüstbauteile aus Holz müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 und der Festigkeitsklasse C24 nach DIN EN 338 entsprechen.
Gerüstbretter oder -bohlen müssen mindestens 3,0 cm dick und dürfen an ihren Enden nicht aufgerissen sein, siehe Tabelle 4.
6.9.5 Abmessungen von Gerüstbrettern und -bohlen und Ausführung von Belägen
Werden Gerüstbretter oder -bohlen in systemfreien Arbeitsgerüsten eingesetzt, dürfen diese nur mit den Mindestquerschnitten nach Tabelle 4 in Abhängigkeit von der Stützweite verwendet werden.
Tabelle 4
Größte zulässige Stützweiten (m) nach DIN 4420-3 in Abhängigkeit von der Breite und Dicke für Gerüstbretter und -bohlen in Arbeitsgerüsten
Lastklasse | Brett- oder Bohlenbreite | Brett- oder Bohlendicke | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
cm | 3,0 cm | 3,5 cm | 4,0 cm | 4,5 cm | 5,0 cm | |
1, 2, 3 | 20 | 1,25 | 1,50 | 1,75 | 2,25 | 2,50 |
24 und 28 | 1,25 | 1,75 | 2,25 | 2,50 | 2,75 | |
4 | 20 | 1,25 | 1,50 | 1,75 | 2,25 | 2,50 |
24 und 28 | 1,25 | 1,75 | 2,00 | 2,25 | 2,50 | |
5 | 20, 24, 28 | 1,25 | 1,25 | 1,50 | 1,75 | 2,00 |
6 | 20, 24, 28 | 1,00 | 1,25 | 1,25 | 1,50 | 1,75 |
Anmerkung: Bretter und Bohlen müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074-1 entsprechen.
Beläge in Arbeitsgerüsten
Systemfreie Gerüstbeläge sind so einzubauen, dass sie
dicht aneinander verlegt sind,
weder wippen noch ausweichen können
und
erforderlichenfalls gegen Abheben durch Wind gesichert sind.
Gerüstbretter oder -bohlen gelten als dicht verlegt, wenn der Abstand untereinander 2,5 cm oder im Bereich, in dem Ständer den Belag unterbrechen (z. B. zwischen Haupt- und Konsolbelag), 8 cm nicht überschreitet.
Der Gerüstbelag in genutzten Gerüstlagen von systemfreien Gerüsten muss auf volle Breite, in ungenutzten Gerüstlagen für die Gerüstmontage in einer Breite von mindestens 0,50 m ausgelegt sein.
Beläge in Fanggerüsten
Werden systemfreie Gerüstbretter oder -bohlen in Fanggerüsten eingesetzt, dürfen diese nur mit den Mindestquerschnitten nach Tabelle 5 in Abhängigkeit von der Stützweite verwendet werden.
Tabelle 5
Größte zulässige Stützweiten in (m) für Beläge in Fanggerüsten
Bohlenbreite | Absturzhöhe | Größte zulässige Stützweite (Bretter oder Bohlen in S10 und MS10 nach DIN 4074-1) m | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
für doppelt gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von | für einfach gelegte Bretter oder Bohlen mit einer Dicke von | ||||||||
cm | m | 3,5 cm | 4,0 cm | 4,5 cm | 5,0 cm | 3,5 cm | 4,0 cm | 4,5 cm | 5,0 cm |
1,0 | 1,5 | 1,8 | 2,1 | 2,6 | - | 1,1 | 1,2 | 1,4 | |
20 | 1,5 | 1,3 | 1,6 | 1,9 | 2,2 | - | 1,0 | 1,1 | 1,3 |
2,0 | 1,2 | 1,5 | 1,7 | 2,0 | - | - | 1,0 | 1,2 | |
1,0 | 1,7 | 2,1 | 2,5 | 2,7 | 1,0 | 1,2 | 1,4 | 1,6 | |
24 | 1,5 | 1,5 | 1,8 | 2,2 | 2,5 | - | 1,1 | 1,2 | 1,4 |
2,0 | 1,4 | 1,6 | 2,0 | 2,2 | - | 1,0 | 1,2 | 1,3 | |
1,0 | 1,9 | 2,4 | 2,7 | 2,7 | 1,1 | 1,3 | 1,5 | 1,7 | |
28 | 1,5 | 1,7 | 2,0 | 2,5 | 2,7 | 1,0 | 1,2 | 1,4 | 1,6 |
2,0 | 1,5 | 1,8 | 2,2 | 2,5 | 1,0 | 1,1 | 1,3 | 1,4 |
Beläge in Schutzdächern
Die Abdeckung muss mindestens der Lastklasse 2 nach DIN EN 12811-1 entsprechen und aus dicht verlegten Gerüstbelägen bestehen. Sie ist bis zum Bauwerk hin auszulegen.
Systemfreie Gerüstbeläge aus Holz nach Tabelle 3 DIN 4420-1 genügen diesen Anforderungen.