Beschäftigte können bei additiven Fertigungsverfahren – also dem 3D-Druck – unterschiedlichen Stoffen ausgesetzt sein. Mögliche Belastungen zeigt nun ein Forschungsbericht auf.
Der gewerbliche 3D-Druck kommt unter anderem in der Produktion von Prototypen oder industriellen Bauteilen zum Einsatz. Ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Belastung am Arbeitsplatz bei sogenannten Pulverbettverfahren durch die eingesetzten Stoffe sowie deren mögliche Zersetzungsprodukte untersucht. Der Bericht »Expositionsermittlung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei Additiven Fertigungsverfahren - Einsatz von Pulverbettverfahren« fasst die Ergebnisse zusammen.
Für das Forschungsprojekt sind Arbeitsplatzmessungen in zehn Betrieben erfolgt. Dabei ging es um die inhalative Exposition der Beschäftigten, wenn sie mit Stoffen und möglichen Reaktionsprodukten zu tun haben. Bei neun von zehn Betrieben lag der allgemeine Staubgrenzwert für die einatembare und die alveolengängige Staubfraktion im Rahmen. Bei einem kunststoffverarbeitenden Betrieb verzeichneten die Forscher bei alveolengängigen Fraktion Grenzwertüberschreitungen.
Die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) beim Einsatz von Kunstoffpulvern seien fast immer eingehalten worden, heißt es. Allerdings stellt der Bericht bei der Verarbeitung von Metallpulvern mehrfach Überschreitungen fest, was die Beurteilungsmaßstäbe von metallischen Bestandteilen der Legierung im Staub betrifft. Dies war vor allem dann der Fall, wenn es zu Störungen im normalen Betriebsablauf kam oder Lüftungsbedingungen unzureichend waren. Cobalt und Nickel sowie deren Verbindungen erwiesen sich dabei als die kritischen Gefahrstoffe.
Der Bericht zeigt daher auf, wie sich die Arbeit mit additiven Fertigungsverfahren sicher gestalten lässt. So sind offene Schüttvorgänge zu vermeiden. Anlagen sollten standardmäßig über eine integrierter Pulverzufuhr und -absaugung ausgestattet sein. Gleiches gilt für Handschuhkästen. Bei der Beseitigung von Störungen ist ein filtrierender Atemschutz zu tragen. Kommen cobalt- oder nickelhaltigen Metalllegierungen zum Einsatz, sind die Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 910 und TRGS 561 unbedingt zu beachten.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Arbeitssicherheit: Lesen Sie auch »Staubemission im Blick behalten« >>