Seit fast zehn Jahre müssen Chemikalien, die gefährliche Eigenschaften haben, mit einem neuen Kennzeichnungsetikett kenntlich gemacht werden. Doch auch nach so langer Zeit haben Verbraucher, Hersteller und Anwender immer noch Schwierigkeiten die Vorgaben der CLP-Verordnung richtig zu verstehen und anzuwenden. Hilfe kommt jetzt von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Das Einstufungs- und Kennzeichnungskonzept der CLP-Verordnung ist vor allem eins: komplex! So gibt es insgesamt 50 Gefahrenkategorien, in die chemische Stoffe eingeordnet werden können. Dabei ist es möglich, dass Stoffe oder Gemische nicht nur einer, sondern zwei oder mehreren Kategorien zuzuordnen sind.
Außerdem muss das Kennzeichnungsetikett neben dem Produktnamen auch die gefährlichen Inhaltsstoffe ausweisen. Standardisierte Gefahrenhinweise liefern kurz und knapp Informationen zu den bestehenden Gefahren. Darüber hinaus gehören Gefahrenpiktogramme ebenso zur korrekten Kennzeichnung wie obligatorische Sicherheitshinweise mit empfohlenen Maßnahmen zur sicheren Verwendung. Zusätzlich müssen die Kontaktdaten des Lieferanten ausgewiesen sein.
Um Verbrauchern beim Verständnis der Kennzeichnungen zu helfen und Produzenten wie Lieferanten von Produkten, die chemische Stoffe enthalten, bei der korrekten Einstufung und Kennzeichnung zu unterstützen, hat die BAuA ein Faltblatt erstellt, das alle relevanten Informationen verständlich aufbereitet. Das Faltblatt »Gefahrstoffe - Einstufung und Kennzeichnung verstehen« erläutert, welche relevanten Schritte bei der Einstufung und Kennzeichnung vorzunehmen und wer die Verantwortlichen für die einzelnen Schritte sind. Es richtet sich an alle Personen, die mit Gefahrstoffen umgehen.
Die BAuA bietet das Faltblatt auf ihrer Internetseite zum kostenlosen Herunterladen an.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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