Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Arbeits- und Gesundheitsschutz für ältere Arbeitnehmer

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Der demografische Wandel macht auch vor der Arbeitswelt keinen Halt. Die Zahl der Erwerbstätigen in der Altersgruppe 55 plus steigt Jahr für Jahr an. Zum einen schließen ältere Mitarbeiter wichtige Fachkräftemangellücken. Allerdings sind Unternehmen bislang noch nicht hinreichend auf die Anforderungen vorbereitet, die mit einer alternden Belegschaft einhergehen. Unser Arbeitsrechtsexperte Dr. Kurt Kreizberg über das steigende Renteneintrittsalter, die rechtliche Grundlage und Maßnahmen, damit ältere Arbeitnehmer fit und gesund bleiben.

»Neue Besen kehren gut – doch die alten kennen die Ecken« beschreibt als Sprichwort eine Lebenserfahrung, die auch für die betriebliche Praxis in Deutschland zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Ein stetig größer werdender Anteil von älteren Mitarbeitern in Betrieben und Verwaltungen, namentlich im gewerblich-technischen Bereich schließt derzeit, auch über das reguläre Rentenzugangsalter hinaus, eine signifikante Facharbeiterlücke, die, anders als es noch die »Gastarbeiter« der 60er Jahre vermochten, auch durch Migration nicht geschlossen werden kann.

Für die Betriebe erwachsen hieraus besondere Herausforderungen an die Gestaltung des Gesundheitsschutzes, speziell für die »Silberrücken« in der Belegschaft, zumal diese nicht auf Dauer strukturelle Personaldefizite ausgleichen können.

Die Rechtslage für ältere Arbeitnehmer

Das Recht des Mitarbeiters, eine ungekürzte Altersrente beantragen und beziehen zu können, bedeutet nicht zwingend ein Ende seiner Beschäftigung. Arbeitsverhältnisse, in denen weder einzelvertraglich noch durch Bezugnahme auf einschlägige Tarifvertragsregeln ein Beschäftigungsende »bei Erreichen der Regelaltersgrenze« festgelegt ist, können nur durch Kündigung beendet werden verbunden mit dem arbeitgeberseitigen Risiko einer »saftigen« Abfindung.

Die Regelaltersgrenze zum Rentenbezug (§§ 235 SGB VI), steigt seit dem Jahr 2012 um jeweils einen Monat, bis zuletzt der Babyboomer-Jahrgang 1963 im Jahr 2031 die Rente »mit 67« ungekürzt beanspruchen darf. Früherer Renteneintritt bedeutet Abzüge: 0,3 Prozent pro Monat = 3,6 Prozent pro Jahr und dies bis zum Lebensende.

Ältere Arbeinehmer in Zahlen und Fakten

Die in Bilbao, im spanischen Baskenland ansässige Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (OSHA) hat festgestellt, dass seit 2005 in der gesamten EU die Beschäftigungsquote der 55- bis 64-jährigen von knapp 41 auf über 58 Prozent im Jahr 2018 angestiegen ist. Damit lag sie aber dennoch deutlich unter der Beschäftigungsquote von 72,6 Prozent für alle Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 64 Jahre).

Das von der EU angestrebte Ziel der Strategie »Europa 2020«, nämlich die Erhöhung der Beschäftigungsquote in der Altersgruppe »20 bis 64« auf 75 Prozent bedeutet, dass die Menschen in Europa in Zukunft allesamt länger arbeiten müssen. Dann ist, wie Udo Jürgens es schon vor Jahrzehnten besungen hat »mit 66 Jahren noch lange nicht Schluss«.

Älter werden und arbeiten: die Lage in Deutschland

Sie ist durch die Tatsache gekennzeichnet, dass

  • Erwerbstätige trotz einer stetig steigenden Regelaltersgrenze im Durchschnitt immer noch bereits mit knapp 62 Jahren in Rente gehen,
  • der Anteil derer, die (erst) bei Erreichen dieser Regelaltersgrenze in Rente gehen bei Männern bei 29 Prozent, bei Frauen bei 37 Prozent liegt,
  • die Lebensphase vom Renteneintritt bis zum Tod sich seit 1970 von fünf auf fast zwanzig Jahre vervierfacht hat, mit allen Konsequenzen für das Rentenversicherungssystem in Gänze.

Was ist zu tun?

Neben verschiedenen Arbeitsmarktmaßnahmen stellt die EU zur Lösung der vorstehenden Probleme, die in einigen EU-Ländern noch gravierender sind als hierzulande, vor allem auch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Vordergrund.

So sollen altersbezogene Gefährdungsbeurteilungen die spezifischen Eigenschaften verschiedener Altersgruppen im Betrieb stärker als bisher berücksichtigen. Folgende Gefährdungen hat die EU als besonders seniorentypisch verortet:

  • hohe körperliche Arbeitsbelastung,
  • Gefahren im Zusammenhang mit Schichtarbeit sowie
  • heiße, kalte und laute Arbeitsumgebungen.

Zusätzlich steht Prävention im Fokus, was die EU zu der Forderung nach einer lebenslangen betrieblichen Begleitung bei der frühzeitig einsetzenden Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz führt.

Bei der Rückkehr ins Erwerbsleben nach längerer Krankheit liegt das Augenmerk der EU vor allem auf den psychischen Faktoren, u. a. verursacht durch die Sorge der –zumeist älteren- Rückkehrer vor sozialer Ausgrenzung.

FAZIT

Die gegenwärtige Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik in der EU sollte verstärkt dazu benutzt werden, über den Tellerrand zu blicken und Impulse aus der EU aufzugreifen. Die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft kann auch und gerade in Corona-Zeiten davon profitieren.

Über den Autor

Dr. jur. Kurt Kreizberg
Rechtsanwalt in Solingen
seit 2013: Lehrbeauftragter für Arbeits- und Sozialrecht an der FOM Essen
seit 2016: Autor des Loseblatt-Kommentars (Carl Heymanns Verlag)
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