Name des Begriffes: Verhältnisprävention
Beschreibungen des Begriffes:

Verhältnisprävention

Im Gegensatz zur Verhaltensprävention setzt die Verhältnisprävention an den Arbeitsbedingungen an. Bei der Verhältnisprävention geht es um Gesundheitsvorbeugung im Hinblick auf die Arbeitsplatzgestaltung, der Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel und die sonstige Arbeitsumwelt.

Ziel der Verhältnisprävention ist die vorbeugende gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsumwelt im Hinblick auf die Reduktion der Gefährdungsfaktoren und der Begrenzung von Belastungen.

Dementsprechend zielen Maßnahmen der Verhältnisprävention auf die Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsstrukturen ab.


Beispiele für Maßnahmen zur Verhältnisprävention sind etwa

  • eine unter Berücksichtigung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgende ergonomische Gestaltung der Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel,
  • der Abbau belastender Arbeitsbedingungen,
  • die Verbesserung des Kooperationsklimas oder die Erweiterung von Handlungsspielräumen.

Maßnahmen der Verhältnisprävention sind neben Maßnahmen der Verhaltensprävention häufig Bestandteil einer umfassenden betrieblichen Gesundheitsförderung. Grundlage für eine effektive Verhältnisprävention ist eine sorgfältige Analyse der arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und der Gefährdungsfaktoren im Rahmen einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung.

Typ des Begriffes: definition
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