Zum Arbeitsschutz gehört neben dem technischen Arbeitsschutz auch der soziale Arbeitsschutz. Der soziale Arbeitsschutz umfasst
- spezielle Schutzrechte von besonders schutzbedürftiger Arbeitnehmergruppen, wie beispielsweise Jugendliche (Jugendarbeitsschutz), werdende und stillende Mütter (Mutterschutz), Schwerbehinderten usw. vor den für ihre jeweilige körperliche Konstitution spezifischen Gefahren des Arbeitsplatzes schützen und
- den Arbeitszeitschutz.
Der soziale Arbeitsschutz ist vor allem in folgenden Gesetzen geregelt:
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), welches u.a. die höchstzulässigen werktäglichen Arbeitszeiten und Arbeiten an Sonn- und Feiertagen regelt.
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), welches u.a. den besonderen Schutz von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahre vor Überforderung und Schädigung ihrer Gesundheit durch Gefahren am Arbeitsplatz regelt.
- Mutterschutzgesetz (MuSchG), welches den Sonderschutz für werdende und stillende Mütter regelt.
- Heimarbeitsgesetz (HAG), welches Schutzvorschriften für in Heimarbeit Beschäftigten beinhaltet.
- Sozialgesetzbuch IX (SGB IX), welches die Rehabilitation und Teilhabe behinderten Menschen und den besonderen Schutz der Schwerbehinderten regelt.